AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
CEF-Maßnahmen Eisbrunnengraben Friesenheim
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Friesenheim, Friesenheim
- Veröffentlicht
- 17.01.2025
- Frist (Submission)
- 19.02.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90721700 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 45.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Gemeinde Friesenheim plant die Entwicklung des Baugebiets „Am Kloster“ im Ortsteil Heiligenzell. Im Planungsgebiet verläuft etwa diagonal der Eisbrunnengraben. Derzeit von der Oberweierer Straße kommend als öffentliches Gewässer in Richtung Heiligenzeller Hauptstraße. Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans soll dieser Graben an den nördlichen Rand des Planungsgebietes verlegt werden und dort in aufgeweiteter Form, ökologisch aufgewertet, neu angelegt werden. Eine Artenschutzprüfung mit Empfehlung zur Umsetzung liegt vor. Das Gutachten ergibt, dass CEF-Maßnahmen erforderlich sind zur Umsiedlung der Mauer- und Zauneidechsen sowie der blauflügeligen Ödlandschrecke. CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality measures = Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion, d.h. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur). Neben der Planung der CEF-Maßnahmen ist auch eine Bauüberwachung, eine ökologische Baubegleitung sowie ein 5-jähriges Monitoring erforderlich. Für die Realisierung des Baugebietes ist u.a. auch der Neubau eines Regenüberlaufs im angrenzenden Wohngebiet erforderlich. Ggf. sind auch dort weitere artenschutzrechtliche Maßnahmen erforderlich. Die dafür erforderlichen Leistungen sind Bestandteil dieses Vergabeverfahrens
Vertragslaufzeit
- Periode
- 72 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 101 DAYS
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 19.02.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.