AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.06.2026 20:33 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-407394-2026/

Rahmenvertrag über Lieferung und Installation IT-Ausstattung

Notice-ID: ted-407394-2026 · Procedure-ID: 1ea8b92e-88a9-4a44-90b1-027bfafc0490

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis St. Wendel Dezernat 4 Vergabestelle, St. Wendel
Veröffentlicht
03.06.2026
Frist (Submission)
06.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32321200 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätztes Rahmen-Volumen
838.860 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Lieferung und Installation von Netzwerk/Präsentations/- und Audiotechnik

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten und Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Netzwerktechnik + WLAN

Erfüllungsort
St. Wendel
Geschätzter Wert
58.760 €

Los 2 — Präsentations- und Videokonferenztechnik

Erfüllungsort
Landkreis St. Wendel
Geschätzter Wert
425.500 €

Los 3 — Audioanlagen

Erfüllungsort
Landkreis St. Wendel
Geschätzter Wert
354.600 €

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
39 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Saarlandes, Saarbrücken

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).