AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Prüfung ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in Schulen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landkreis Hildesheim, Hildesheim
- Veröffentlicht
- 24.06.2025
- Frist (Submission)
- 25.07.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 50000000 — Reparatur und Instandhaltung
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Durchführung der Prüfung ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in den Schulen des Landkreises Hildesheim. Aufgrund der Vielzahl an Geräten und der örtlichen Standorte der Schulen, wird die leistungserbringung in zwei Teillosen aufgeteilt. -Los 1 ca. 20.400 Betriebsmittel -Los 2 ca. 18.400 Betriebsmittel. Der Vertragszeitraum für die Überprüfung dieser Geräte umfasst folgenden Zeitraum: 01.10.2025 bis 30.09.2027 mit einer Verlängerungsoption um ein weiteres Vertragsjahr. Details zur Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen — Durchführung der Prüfung ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in den Schulen des Landkreises Hildesheim. Aufgrund der Vielzahl an Geräten und der örtlichen Standorte der Schulen, wird die leistungserbringung in zwei Teillosen aufgeteilt. -Los 1 ca. 20.400 Betriebsmittel -Los 2 ca. 18.400 Betriebsmittel. Der Vertragszeitraum für die Überprüfung dieser Geräte umfasst folgenden Zeitraum: 01.10.2025 bis 30.09.2027 mit einer Verlängerungsoption um ein weiteres Vertragsjahr. Details zur Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.10.2025
- Ende
- 30.09.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 63 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 25.07.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.