AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6Y6KRAHD/documents) · Abgerufen am 20.08.2026 21:43 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-408537-2026/

Beschaffung eines Kommunalen Schmalspur Multifunktionsfahrzeuges mit zusätzlichen An- und Aufbaugeräten für den Baubetriebshof der Stadt Bückeburg

Notice-ID: ted-408537-2026 · Procedure-ID: f954e26a-9803-4a99-ae88-d401af4e7ff4

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bückeburg, Bückeburg
Veröffentlicht
12.06.2026
Frist (Submission)
17.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
66114000 — Finanzdienstleistungen
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Bückeburg schreibt die Beschaffung eines Kommunalen Schmalspur Multifunktionsfahrzeuges mit zusätzlichen An- und Aufbaugeräten, konkret: Aufbau (Band-)streuer mit FS 50, Schneeflug mit einer Räumbreite von 2.240mm, Wasserfass für bis zu 2.500 Liter und einem Gießarm mit einer 210 Grad Schwenkung. Das Schmalspurmultifunktionsfahrzeug soll auf dem kommunalen Baubetriebshof eingesetzt werden.

Vertragslaufzeit

Periode
90 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).