AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung Abrollbehälter Gefahrgut nach DIN 14555-12 mit feuerwehrtechnischer Beladung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Feuerwehr Herrenberg, Herrenberg
- Veröffentlicht
- 11.06.2026
- Frist (Submission)
- 24.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 34144210 — Transportmittel
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Geschätzter Wert
- 500.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Los 1 beinhaltet die Herstellung eines Abrollbehälters Gefahrgut (AB-Gefahrgut) einschließlich feuerwehrtechnischem Aufbau, Innenausbau, Stromversorgung, Beleuchtungs- und Warntechnik sowie zehn einsatztaktisch ausgestatteten Rollcontainern. Der Abrollbehälter dient der geordneten Aufnahme und dem sicheren Transport der Gefahrgutbeladung und ist für den überörtlichen Einsatz im Umweltschutz- und Gefahrgutzug vorgesehen. Besonderes Augenmerk liegt auf einer robusten Bauweise, hoher Funktionalität und einer auf die Anforderungen der Feuerwehr Herrenberg abgestimmten Lagerungs- und Einsatzkonzeption. — Los 2 umfasst die Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für einen Abrollbehälter Gefahrgut (AB-Gefahrgut) der Feuerwehr Herrenberg. Beschafft werden Ausrüstungsgegenstände für den Schutz von Einsatzkräften, die Erkundung und Messung von Gefahrstoffen, das Abdichten, Umpumpen und Auffangen gefährlicher Medien sowie für Dekontaminations- und Sicherungsmaßnahmen. Die Ausstattung orientiert sich an den Anforderungen der DIN 14555-12 und wird durch zusätzliche einsatztaktische Sonderausrüstung ergänzt.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 31.07.2026
- Ende
- 31.12.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 29 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 24.09.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.