AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/408824-2026) · Abgerufen am 15.08.2026 23:08 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-408824-2026/

Neubau der Martin-Niemöller Gesamtschule_ Malerarbeiten Süd

Notice-ID: ted-408824-2026 · Procedure-ID: c08c77eb-9ce6-43e9-a405-78111ca707e6

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
Veröffentlicht
15.06.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45442100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
157.009 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die VE5.7a Malerarbeiten Süd beinhaltet Malerarbeiten im Bauabschnitt Süd inkl. Untergrundvorbereitungen. Der Leistungsumfang des AN in dem Bauabschnitt beinhaltet u.a. Lieferung und Einbringung von: - Vorabmaßnahmen (in TGA Bereichen, Dünnputz/Spachtel, transparente Beschichtungen (sichtbar bleibender Beton & Holzlasuren(Binder)), Fugenverschlüsse, Bodenbeschichtungsarbeiten) - Vorbereitende Maßnahmen (Schutzmaßnahmen) - Untergrundvorbereitungen - Malerarbeiten Leistungszeitraum Gem. vorläufigem Bauablaufterminplan sind folgende Leistungszeiträume für die Malerarbeiten avisiert: BA Süd: - AN Malerarbeiten: avisiert KW 23/2026 - 03/2028 - Vorabmaßnahmen: KW 23/2026 - 02/2027, - Schlussbeschichtungen: KW02/2027 - 03/2028 Lage der Baustelle Das Baufeld wird westlich durch die Apfelstraße und im Norden durch die Straße "An der Reegt" begrenzt. Dem Bieter wird empfohlen, das Baugebiet/Baugrundstück vor Angebotsabgabe in eigener Verantwortung zu besichtigen um sich eine Kalkulationsgrundlage zu schaffen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
23.01.2028

Vergabe-Status

Auftragnehmer
AWS Stolle

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).