AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neue Zeche Westerholt – Baustraße, Rückbau Fundamente Bandbrücke, Leitungsgraben
Stammdaten
- Auftraggeber
- Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH, Gelsenkirchen
- Veröffentlicht
- 15.05.2026
- Frist (Submission)
- 29.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45221250 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Zur Herstellung einer Leitungstrasse für die Verlegung von Produkt- und Fernwärmeleitungen sowie Stromkabeln sind auf einer Länge von ca. 1.250 m Rückbau-, Erd- und Kanalbauarbeiten unter beengten Platzverhältnissen und in enger Abstimmung mit den Leitungsbetreibern auszuführen. Die Leistungen erfolgen im Schutzstreifen von bestehenden aufgeständerten Produkt- und Fernwärmeleitungen und sind an feste Fertigstellungstermine gebunden. Der Leistungsumfang zur Herstellung der Leitungstrasse umfasst insbesondere: - den Rückbau vorhandener Altfundamente, - Geländemodellierungsarbeiten im Leitungsschutzstreifen, - die abschnittsweise Herstellung von Leitungsgräben, - die bereichsweise Herstellung eines Dammes als Vorleistung für die Leitungsgräben, teilweise unter Einsatz von Winkelstützwänden aufgrund eingeschränkter Platzverhältnisse, - die Verlegung von Schmutz- und Regenwasserkanälen in einem Teilabschnitt, teilweise unterhalb bestehender aufgeständerter Leitungen, Weiterhin sind zur Vorbereitung der Herstellung einer Baustraße Arbeiten zum Rückbau von Oberflächenbefestigungen sowie zur Bodensanierung geplant.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 8 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 49 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 29.06.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.