AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.07.2026 08:25 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-409938-2026/

Lieferung einer Straßenkehrmaschine, Los 1 + Los 2

Notice-ID: ted-409938-2026 · Procedure-ID: 46527b3a-653e-434d-b883-56216b66aaab

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtentsorgung Rostock GmbH, Rostock
Veröffentlicht
11.06.2026
Frist (Submission)
14.07.2026 (frühestes Los — abweichende Fristen je Los siehe „Lose im Detail")
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34921100 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Los 1 - Lieferung eines 2-achsigen Frontlenkerfahrgestelles mit kurzem Fahrerhaus zur Aufnahme eines Kehrichtsammelaufbaus Los 2 - Lieferung und Montage eines Kehrichtsammelaufbaus mit Hochleistungsgebläse, Schmutzaufnahmeaggregat rechts und links sowie Handsauganlage am Fahrzeugheck

Lose

2 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Angebotsfristen je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Fahrgestell

Angebotsfrist
14.07.2026 (abgelaufen)

Los 2 — Aufbau

Angebotsfrist
02.07.2026 (abgelaufen)

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
34 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes M-V, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).