AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJMJBZ/documents) · Abgerufen am 08.08.2026 09:15 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-410346-2026/

Lieferung eines Geräteträgers mit Anbaugeräten

Notice-ID: ted-410346-2026 · Procedure-ID: 3dbbf4e0-ab8f-48cb-be38-914bb12742af

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Freudenstadt, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, Freudenstadt
Veröffentlicht
15.06.2026
Frist (Submission)
24.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der zu vergebende Auftrag umfasst die Lieferung eines Geräteträgers ("Kommunalschlepper") mit den folgenden Anbaugeräten: - Auslegerarm mit Mulchkopf und Grabenbürste, - Schneepflug, - Salzsteuer Heckanbau, - Front- und Heckmulcher. Lieferfrist: bis 15. Juli 2027. Weiterer Bestandteil der Leistung ist ein Full-Service-Vertrag. Die Vertragslaufzeit für den Full-Service-Vertrag beginnt mit der Auslieferung des Fahrzeugs und dessen Abnahme durch den Auftraggeber und wird über einen Zeitraum von 2 Jahren fest vereinbart. Die Angaben in Ziffer 5.1.3 dieser Bekanntmachung beziehen sich auf den Full-Service-Vertrag.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
4 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).