AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.07.2026 08:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-412335-2025/

Brandschutz

Notice-ID: ted-412335-2025 · Procedure-ID: 7d48ec9f-4ea8-4d49-bfd9-37c5d2f5200b

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Stammdaten

Auftraggeber
Kulturstiftung Sachsen-Anhalt
Veröffentlicht
26.06.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt (KST) plant den Neubau eines Zentraldepots. Der Neubau soll die sachgerechte klimatische und konservatorische Lagerung des bedeutenden Kunst- und Kulturgutes aus verschiedenen Interimsdepots der Liegenschaften der KST zentral ermöglichen. Das vorgegebene Raumprogramm umfasst hauptsächlich Lagerflächen (Depot und Archiv), hinzu treten Verwaltungsräume, Seminarraum, Restaurierungswerkstätten, und Technikräume. Die Gesamtnutzfläche beläuft sich auf eine Fläche von rund 10.185 m² NUF 1-7. Das Planungsgebiet liegt im Süden der Stadt Halle (Saale) an der Leo-Herwegen-Straße. Für das Gebiet liegt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 112 vor. Die Fläche des Baugrundstücks beträgt rund 20.675 m². Für diese Baumaßnahme wird von Kostenobergrenzen für die KG 300: rund 21,7 Mio. EUR brutto und KG 400: rund 9 Mio. EUR brutto ausgegangen. Vorgesehen ist die Vergabe der Brandschutzplanung Lph 1-5 und 8 gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 sowie besondere Leistungen. Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen: Leistungsstufe 1+2 Leistungsphasen 1-4 Leistungsstufe 3 Leistungsphase 5 Leistungsstufe 5 Leistungsphase 8

Vertragslaufzeit

Beginn
16.05.2025
Ende
30.09.2030

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).