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FOPS Projekt: VB710108 Bedarfsgesteuerte und autonome Verkehre im Nahverkehrsplan - Herausforderungen und Entwicklungsperspektiven
Bundesministerium für Verkehr · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde
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Das Ziel des Projekts ist es, die Nahverkehrsplanung und die Planungs- und Vergabeinstrumente unter Einbeziehung bedarfsgesteuerter und perspektivisch autonomer Verkehre weiterzuentwickeln. Das Projekt gliedert sich in folgende Arbeitspakete: Arbeitspaket 1: AP 1: Erfassung von Planungshürden bei ODV und autonomen Verkehren im ÖPNV Arbeitspaket 2: AP 2: Ausarbeitung von Handlungsfeldern für die Nahverkehrspläne Arbeitspaket 3: AP 3: Entwicklung von Handlungsempfehlungen (inkl. Qualitätsparameter) Arbeitspaket 4: AP 4: Workshop mit Expertinnen und Experten Arbeitspaket 5: AP 5: Leitfaden zur Integration von ODV und autonomen Verkehren in NVP Die Leistungserbringung soll durch einen Projektbeirat begleitet werden, zu dem u. a. auch Mitglieder der relevanten Gremien der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) und des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) eingeladen werden sollen (vgl. Kap. 3.6). **** Weitere Informationen sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert❓ Bieterfragen
Aufgrund einer Bieterfrage wurde die Angebotsfrist um eine Woche verlängert.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Forschungs- und Beratungsprojekt zur Integration bedarfsgesteuerter und autonomer Verkehre in Nahverkehrspläne mit geschätztem Wert von 252.100 EUR.
- Fünf Arbeitspakete: Erfassung von Planungshürden, Ausarbeitung von Handlungsfeldern, Entwicklung von Handlungsempfehlungen mit Qualitätsparametern, Expertenworkshop und Leitfaden-Erstellung.
- Leistungserbringung wird durch Projektbeirat mit Mitgliedern von FGSV und VDV begleitet und überwacht.
- Offenes Verfahren mit standardisierter Bekanntmachung; Bieter sollten Expertise in Verkehrsplanung, ÖPNV-Systemen und innovativen Mobilitätskonzepten nachweisen.
- Umfangreiche Vergabeunterlagen werden elektronisch bereitgestellt; detaillierte Eignungskriterien und Leistungsbeschreibung sind dort zu finden.
Das Bundesministerium für Verkehr vergibt ein Forschungs- und Beratungsprojekt zur Weiterentwicklung der Nahverkehrsplanung unter Berücksichtigung bedarfsgesteuerter und autonomer Verkehre (Geschätzter Wert: ca. 252.100 EUR).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Kreislaufwirtschaft
- Markt-Neuheit
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
F 2 Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist oder im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. ###### Die Eigenerklärung ist unter Verwendung des Formblatts F 2. Erklärung zur Haftpflichtversicherung abzugeben. ###### Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt, ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich. In diesem Fall ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis über die Selbstversicherung dem Angebot beizufügen ###### Mindeststandards: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen, jeweils 2-fach maximiert, abzudecken: ? Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 EUR pauschal je Schadensfall ? Vermögensschäden mindestens 100.000 EUR pauschal je Schadensfall ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
F 3.1 Referenzprojekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert werden geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Themenschwerpunkte: - Nahverkehrsplanung, - Datenanalysen und - Verkehrsnachfragemodellierung Der AG berücksichtigt auch Referenzen, die mehr als drei Jahre zurück liegen / aus den letzten fünf Jahren (ab 2022). ####### Dabei gelten folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Für jeden der folgenden Themenschwerpunkte ist mindestens ein Referenzprojekt nachzuweisen, das Erfahrungen belegt: - in der Erstellung von Nahverkehrsplänen - in der Ausgestaltung von On-Demand-Verkehren - in Datenanalysen für die Entwicklung von Bewertungsansätzen zur Messung der Erreichbarkeit im ÖPNV - in der Verkehrsnachfragemodellierung zur Durchführung von Erreichbarkeits- analysen des ÖPNV Alle Themenschwerpunkte müssen durch Referenzen nachgewiesen werden. ###### Für die Benennung der Referenzen ist das Formblatt F 3.1 zu verwenden. ###### Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
F 3.2 Referenzprojekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert werden geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Themenschwerpunkte: - Ausschreibungs-/Vergabeinstrumente und - Finanzierungsinstrumente im ÖPNV Der AG berücksichtigt auch Referenzen, die mehr als drei Jahre zurück liegen / aus den letzten fünf Jahren (ab 2022). ####### Dabei gelten folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Für jeden der folgenden Schwerpunkte ist mindestens ein Referenzprojekt nachzuweisen, die Erfahrungen belegen: - zu funktionalen Leistungsbeschreibungen in der Ausschreibung und Vergabe von ÖPNV-Leistungen - zur Finanzierung und Erbringung von ÖPNV-Leistungen Alle Themenschwerpunkte müssen durch Referenzen nachgewiesen werden. ###### Für die Benennung der Referenzen ist das Formblatt F 3.2 zu verwenden. ###### Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 252.100 €2 Veröffentlichungen
- Frist 23.07.2026 Aufgrund einer Bieterfrage wurde die Angebotsfrist um eine Woche verlängert. · in TED EU + oev
- Frist 16.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis veröffentlicht
1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 186 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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