AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.07.2026 02:23 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-414168-2024/

Glasreinigung in kreiseigenen Schulen und Verwaltungsgebäuden - Los 1

Notice-ID: ted-414168-2024 · Procedure-ID: a895c034-d814-44ee-ac16-f15249681913

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreisverwaltung Neuwied -Vergabestelle-, Neuwied
Veröffentlicht
11.07.2024
Frist (Submission)
12.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911300 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Ausschreibung enthält die Glasreinigung für LOS 1 in folgenden Liegenschaften: • Kreisverwaltung Neuwied - Hauptgebäude • Kreisverwaltung Neuwied - Nebengebäude „ehem. Hausmeisterhaus“ • Kreisverwaltung Neuwied - Nebengebäude „Augustastraße“ • Gesundheitsamt Neuwied • Verwaltungsgebäude Rudolf-Diesel-Str. 10, Neuwied • Kinzingschule (inkl. Kreismedienzentrum) Neuwied • Ludwig-Erhard-Schule Neuwied • David-Roentgen-Schule Neuwied • Rhein-Wied-Gymnasium Neuwied • Werner-Heisenberg-Gymnasium Neuwied • Heinrich-Heine-Realschule Neuwied • Brüder Grimm-Schule, Neuwied-Feldkirchen • Carl-Orff-Schule, Neuwied-Engers • Johanna-Loewenherz-Schule (Haus ROT) Neuwied • Johanna-Loewenherz-Schule (Haus GELB) Neuwied • Robert-Krups-Schule, Neuwied-Irlich • Carmen-Sylva-Schule, Neuwied-Niederbieber

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).