AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.06.2026 08:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-414213-2026/

Sanierung des Quartiers am Neuen Rathaus Bamberg - Schadstoffsanierung

Notice-ID: ted-414213-2026 · Procedure-ID: b9751635-5886-43ea-a7b9-d90c439da2a7

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle im Auftrag des Immobilienmanagement / Abt. Hochbau, Bamberg
Veröffentlicht
15.06.2026
Frist (Submission)
16.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45200000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Nachfolgend beschriebene Schadstoffsanierungsarbeiten umfassen im Wesentlichen die für die 'Sanierung des Quartiers am Neuen Rathaus, Bamberg' notwendigen Rückbau und Schadstoffsanierungsarbeiten im Vorfeld der Hauptbaumaßnahme. Hinsichtlich der Baustelleneinrichtung und dem Bauablauf ist zu beachten, dass zeitgleich noch in Teilbereichen des Gesamtkomplexes Verwaltungsnutzung stattfindet. Hier ist hinsichtlich des Bauablaufes eine enge Koordinierung mit der Bauleitung notwendig. Weiterhin erfolgen die Arbeiten abschnitts- bzw. geschossweise.

Vertragslaufzeit

Beginn
12.10.2026
Ende
13.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).