AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.07.2026 23:47 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-414705-2024/

Lieferung, Einführung und Pflege eines Krankenhausinformationssystems (KIS)

Notice-ID: ted-414705-2024 · Procedure-ID: fc46781d-9600-43cd-950d-9dbb74330409

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Erlangen
Veröffentlicht
11.07.2024
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
48814400 — Software
Branche
IT & Digitalisierung

Beschreibung

Lieferung, Einführung und Pflege eines Krankenhausinformationssystems (KIS) mit Patientenabrechnung (stat., amb. teilstat.,, etc.), med. Dokumentation, Kodierung, Auftrags-/Befundkommunikation, Anamnese, Briefschreibung, OP- und Anästhesiemodul, Kardiologiemodul, Anbindung Telematikinfrastruktur, Pflegeplanung- und Pflegedokumentation, Medikation, etc. - Das System muss in mehreren deutschen Universitätskliniken im produktiven Betrieb sein, da der Einführungshorizont von 2 Jahren keine Entwicklungsverzögerungen zulässt. - Das System muss eine komplette Patientenabrechnung für den stationären und ambulanten Bereich einer deutschen Universitätsklinik abdecken können und auch dies soll bei anderen Unikliniken im produktiven Betrieb sein. - Der Prozess der medizinischen Dokumentation, der möglichst automatisierten Ableitung abrechnungsrelevanter Informationen, der Kodierung und letztendlich der Abrechnung muss durchgehend ohne Systembrüche bereitgestellt werden. - Das System muss vom Anbieter strategisch und langfristig weiter unter Wartung / Softwarepflege gestellt sein.

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
11.07.2024
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 21.07.2024 — abgelaufen
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).