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AES-SH -Heiztechnik
Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt · Hofheim am Taunus · Hessen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die Sanierung der Sporthalle der Albert-Einstein-Schule, Ober der Röth 1-5 in 665824 Schwalbach am Taunus. Im Einzelnen sind folgende Arbeiten zu verrichten: Heiztechnik: - Demontage von 2 Kompaktheizkörpern 600/600/100 - Demontage von 2 Röhrenradiatoren 1000/1600/136 - Demontage von 1 Warmwasserbereiter 1.500 Liter - Demontage von 5 Heizkreisverteilern der Fußbodenheizung - Demontage von ca. 630 m schw. Stahlrohr (DN 12 - DN 100 - Demontage von ca. 8 Umwälzpumpen bis DN 80 - Demontage von ca. 100 Heizungsarmaturen als Zulage (DN 15 - DN 100) - L+M von 1 St. Luft/Wasser-Wärmepumpe (19 kW - A7/W35) inkl. Zubehör und Autokranbeistellung für Montage auf Flachdach über EG - L+M von 1 St. Pufferspeicher 500 Liter inkl. 2 St. Heizeinsatz je 6 kW - Erstellung von 2 Anschlüssen an bauseitige Nahwärmeleitung DN 65 - L+M von 1 St. Frischwasserstation als 2er-Kaskade inkl. Zubehör - L+M von 1 St. Pufferspeicher 2.000 Liter für FriWa inkl. Zubehör und Dämmung - L+M von ca. 485 m² Fußbodenheizung (Noppenplattensystem) mit ca. 3.050 m Polybuten-Rohr 17x2,0 inkl. Zubehör - L+M von 8 St. Heizkreisverteilern für die FBH bis 6 Abgänge inkl. Zubehör - L+M von 2 St. Hydraulische Weichen DN 65 - L+M von 6 St. Umwälzpumpen bis DN 32 - L+M von 2 St. Wärmemengenzählern bis DN 25 - L+M von 6 St. Regelventile DN 25 mit Motorantrieb - L+M von ca. 830 m Heizungsleitungen aus schw. Stahlrohr (DN 15 - DN 65) inkl. Form- und Verbindungsstücken, Befestigungsmaterial und Wärmedämmung - L+M von ca. 70 St. Armaturen in Heizungsleitungen (DN 15 - DN 65) wie Flanschen-Absperrventile, Disco-Rückschlagventile, Kugel-Absperrhähne, etc. inkl. Dämmschalen - L+M von ca. 28 St. Lufttöpfen bis DN 65 inkl. Dämmung - L+M von 4 St. Dachdurchführungen für Heizungsleitungen bis DN 40 - L+M von ca. 30 m elektr. Heizband für Heizungsleitungen im Außenbereich - Erstellung von ca. 56 Kernbohrungen in Wänden aus Mauerwerk oder Stahlbeton bis d130 mm Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B): inne
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📄 Unterlagen
Im Vergabeverfahren wurden die Ausführungsfristen in der Bekanntmachung und EVM angepasst. Wir bitten Sie die aktualisierten Vergabeunterlagen zu berücksichtigen.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Sanierung der Heiztechnik in der Sporthalle der Albert-Einstein-Schule in Schwalbach am Taunus.
- Umfangreiche Demontage- und Installationsarbeiten, inklusive Wärmepumpe, Pufferspeicher, Frischwasserstation und Fußbodenheizung.
- Die Ausführungsfrist beträgt 12 Werktage nach Aufforderung, voraussichtlich bis 31.08.2026.
- Es handelt sich um eine offene, standardisierte Ausschreibung mit dem CPV-Code 45331000.
Die Ausschreibung betrifft die Sanierung der Heiztechnik in der Sporthalle der Albert-Einstein-Schule.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Niedrigster Preis 100 %Preis
Zuschlagskriterium
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Weitere Anforderungen
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124, den Vergabeunterlagen beigefügt) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 13.07.2026 Im Vergabeverfahren wurden die Ausführungsfristen in der Bekanntmachung und EVM angepasst. Wir bitten Sie die aktualisierten Vergabeunterlagen zu berücksichtigen. · in TED EU + oev aktuell
- Frist 13.07.2026 Original-Veröffentlichung
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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