AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen – Orientierende Untersuchungen, Probengewinnung, Kleinrammkernbohrungen, Bodenluftprobenahmen, temp. Rammpegeln etc
Stammdaten
- Auftraggeber
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz — Struktur - und Genehmigungsdirektion Süd Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
- Veröffentlicht
- 11.07.2024
- Frist (Submission)
- 01.08.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71350000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
Beschreibung
Das Ziel der Orientierenden Untersuchungen ist es, fachlich fundiert, die aus der Historie einer Fläche abgeleiteten Anhaltspunkte für eine Altlast, durch örtliche Untersuchungen zu prüfen. Für jede Fläche muss festgestellt werden, ob sich der Verdacht bestätigt hat oder ausgeräumt werden konnte. Die Qualität der Untersuchungen und der Gutachten muss so hoch sein, dass ggf. Anordnungen gegenüber Handlungs- oder Zustandsstörer erlassen werden können. Die Orientierenden Untersuchungen bestehen aus Leistungen zur Probengewinnung (i. V. Kleinrammkernbohrungen, Boden-, Bodenluft- sowie Schicht- und Grundwasserprobenahmen, chemischen Analysen sowie gutachterlichen Leistungen. Der beauftragte Gutachter überwacht und leitet im Detail die Leistungen zur Probenahme und chemischen Analyse nach fachlichen Gesichtspunkten. Er hat die Verantwortung, dafür, dass die Untersuchungen im Hinblick auf die örtlichen Untergrundverhältnisse und auf den individuellen Gefahrverdacht repräsentativ erfolgen. Der Zuschlag wird nach §58 VGV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018 (abrufbar unter http://www.cio.bund.de) verwendet. Für die Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes wird zunächst die Kennzahl „Z“ als Quotient aus Leistungspunkten und Preis berechnet: Z=Leistung (L) /Preis (P) (Anmerkung: Die Skalierung der Kennzahl Z ist 1.000.000) In einem zweiten Schritt der Angebotswertung scheiden alle Angebote aus der Wertung aus, die außerhalb des in den Vergabeunterlagen festgelegten Schwankungsbereich von 10 Prozent von der besten Kennzahl Z im Wettbewerb liegen. Unter den danach in der Angebotswertung verbliebenen Angeboten erhält das Angebot den Zuschlag, das für das festgelegten Entscheidungskriterium „Preis“ den besten Wert erreicht. Sofern mehrere Angebote innerhalb des Schwankungsbereichs die gleichen Leistungspunkte aufweisen sollten, entscheidet das Los. — Das Ziel der Orientierenden Untersuchungen ist es, fachlich fundiert, die aus der Historie einer Fläche abgeleiteten Anhaltspunkte für eine Altlast, durch örtliche Untersuchungen zu prüfen. Für jede Fläche muss festgestellt werden, ob sich der Verdacht bestätigt hat oder ausgeräumt werden konnte. Die Qualität der Untersuchungen und der Gutachten muss so hoch sein, dass ggf. Anordnungen gegenüber Handlungs- oder Zustandsstörer erlassen werden können. Die Orientierenden Untersuchungen bestehen aus Leistungen zur Probengewinnung (i. V. Kleinrammkernbohrungen, Boden-, Bodenluft- sowie Schicht- und Grundwasserprobenahmen, chemischen Analysen sowie gutachterlichen Leistungen. Der beauftragte Gutachter überwacht und leitet im Detail die Leistungen zur Probenahme und chemischen Analyse nach fachlichen Gesichtspunkten. Er hat die Verantwortung, dafür, dass die Untersuchungen im Hinblick auf die örtlichen Untergrundverhältnisse und auf den individuellen Gefahrverdacht repräsentativ erfolgen. Der Zuschlag wird nach §58 VGV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018 (abrufbar unter http://www.cio.bund.de) verwendet. Für die Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes wird zunächst die Kennzahl „Z“ als Quotient aus Leistungspunkten und Preis berechnet: Z=Leistung (L) /Preis (P) (Anmerkung: Die Skalierung der Kennzahl Z ist 1.000.000) In einem zweiten Schritt der Angebotswertung scheiden alle Angebote aus der Wertung aus, die außerhalb des in den Vergabeunterlagen festgelegten Schwankungsbereich von 10 Prozent von der besten Kennzahl Z im Wettbewerb liegen. Unter den danach in der Angebotswertung verbliebenen Angeboten erhält das Angebot den Zuschlag, das für das festgelegten Entscheidungskriterium „Preis“ den besten Wert erreicht. Sofern mehrere Angebote innerhalb des Schwankungsbereichs die gleichen Leistungspunkte aufweisen sollten, entscheidet das Los. — Das Ziel der Orientierenden Untersuchungen ist es, fachlich fundiert, die aus der Historie einer Fläche abgeleiteten Anhaltspunkte für eine Altlast, durch örtliche Untersuchungen zu prüfen. Für jede Fläche muss festgestellt werden, ob sich der Verdacht bestätigt hat oder ausgeräumt werden konnte. Die Qualität der Untersuchungen und der Gutachten muss so hoch sein, dass ggf. Anordnungen gegenüber Handlungs- oder Zustandsstörer erlassen werden können. Die Orientierenden Untersuchungen bestehen aus Leistungen zur Probengewinnung (i. V. Kleinrammkernbohrungen, Boden-, Bodenluft- sowie Schicht- und Grundwasserprobenahmen, chemischen Analysen sowie gutachterlichen Leistungen. Der beauftragte Gutachter überwacht und leitet im Detail die Leistungen zur Probenahme und chemischen Analyse nach fachlichen Gesichtspunkten. Er hat die Verantwortung, dafür, dass die Untersuchungen im Hinblick auf die örtlichen Untergrundverhältnisse und auf den individuellen Gefahrverdacht repräsentativ erfolgen. Der Zuschlag wird nach §58 VGV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018 (abrufbar unter http://www.cio.bund.de) verwendet. Für die Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes wird zunächst die Kennzahl „Z“ als Quotient aus Leistungspunkten und Preis berechnet: Z=Leistung (L) /Preis (P) (Anmerkung: Die Skalierung der Kennzahl Z ist 1.000.000) In einem zweiten Schritt der Angebotswertung scheiden alle Angebote aus der Wertung aus, die außerhalb des in den Vergabeunterlagen festgelegten Schwankungsbereich von 10 Prozent von der besten Kennzahl Z im Wettbewerb liegen. Unter den danach in der Angebotswertung verbliebenen Angeboten erhält das Angebot den Zuschlag, das für das festgelegten Entscheidungskriterium „Preis“ den besten Wert erreicht. Sofern mehrere Angebote innerhalb des Schwankungsbereichs die gleichen Leistungspunkte aufweisen sollten, entscheidet das Los.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 01.08.2024
- Vergabeergebnis