AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.07.2026 02:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-415156-2026/

Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses für zwei Stellplätze

Notice-ID: ted-415156-2026 · Procedure-ID: 03bc9e2c-c3bd-4e7e-bab6-8126b4f0fe52

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Stammdaten

Auftraggeber
Amt Landhagen, Neuenkirchen
Veröffentlicht
17.06.2026
Frist (Submission)
16.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Verantwortungsbereich der Gemeinde Dargelin ist der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses zu planen. Gegenstand des Auftrages sind Generalplanungsleistungen bestehend aus den Leistungsbildern Objektplanung Gebäude und Innenräume, Objektplanung Freianlagen, Fachplanung Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 1, 2 und 3 Fachteil Wasser, Wärme, Lüftung sowie Anlagengruppe 4 und 5 Fachteil Schwachstrom, Starkstrom), Beratungsleistungen, Besondere Leistungen. Die Beauftragung des AN erfolgt stufenweise; mit der Zuschlagserteilung werden zunächst nur die Grundleistungen und Besonderen Leistungen bis zur Entwurfsplanung (LPH 1- 3) beauftragt. Weiter siehe 5.1 dieser Bekanntmachung.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).