AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.05.2026 13:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-415225-2024/

Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI

Notice-ID: ted-415225-2024

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Ravensburg
Veröffentlicht
11.07.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
285.170 €

Beschreibung

Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI. Es erfolgt die stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 2, 3, 5, 6, 7 und 8 sowie Besondere Leistungen der Leistungsphasen 2, 3, 5, 8 und 9 gemäß HOAI. Die Bewerbung hat mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrag zu erfolgen. Der Teilnahmeantrag ist abrufbar unter der oben genannten Internetadresse und ist zusammen mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in Textform über die Vergabeplattform einzureichen. Bieter sowie deren Nach- und Verleihunternehmer haben mit Angebotsabgabe die einschlägigen Verpflichtungserklärungen nach § 5 LTMG, einsehbar unter "https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/tariftreue/seiten/mustererklaerungen/", abzugeben. Dieses Verfahren wird unter der Vergabenummer 23-71358 durchgeführt. (Bei Rückfragen bitte angeben) Zur Ausführung der Leistungen sind die Anforderungen der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift Fremdpersonenüberprüfung vom 25. Juli 2017 (GABI., S.453) zu erfüllen.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
MC PLAN GmbH

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).