AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1973f9043cb-4d5abe27b6051748) · Abgerufen am 07.08.2026 09:27 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-416499-2025/

Fachplanung Technische Ausrüstung Neubau Feuerwehrhaus Karlsbad-Langensteinbach

Notice-ID: ted-416499-2025 · Procedure-ID: ea27d089-03dc-4089-988b-5d58c98d96d3

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Karlsbad, Karlsbad
Veröffentlicht
13.06.2025
Frist (Submission)
22.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Karlsbad plant die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses sowie den Abbruch des alten Feuerwehrhauses in der Abteilun Langensteinbach . Ausgeschrieben wird die Fachplanug technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI. Die Leistungen werden im im offenen Verfahren nach VgV europaweit ausgeschrieben: Der Bauherr beabsichtigt nach aktuellem Stand die stufenweise Beauftragung. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor die Bauleitung regional einzufordern.

Vertragslaufzeit

Beginn
06.10.2025
Ende
06.10.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).