AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.05.2026 04:35 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-416628-2024/

Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Realisierungswettbewerb Modellhaltestellen für die Stadt Dortmund am Beispiel der Stadtbahnhaltestellen Ofenstraße und Ottostraße

Notice-ID: ted-416628-2024 · Procedure-ID: 9b316a4b-4317-43fa-a12f-4fbf8b9072ab

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Stammdaten

Auftraggeber
Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund
Veröffentlicht
11.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Inhalt des Wettbewerbs ist der barrierefreie Umbau der zu den Stadtbahn-Linien U43 und U44 gehörenden Haltestellen Ofenstraße (im Osten) und Ottostraße (im Westen). Es sollen architektonisch anspruchsvolle Lösungen für die Neugestaltung der Haltestellen gefunden werden. Sie sollen mit Witterungsschutz, Informationseinrichtungen, Sitzgelegenheiten etc. versehen werden. Der Entwurf dient als Grundlage für einen barrierefreien Modellhaltestellentypus, der für Haltestellen sowohl in Mittel- als auch in Seitenlage eingesetzt werden kann. Die Gestaltung der Haltestellen Ofenstraße und Ottostraße steht stellvertretend für die der weiteren umzubauenden oberirdischen Haltestellen im Dortmunder Stadtgebiet. Gewünscht ist eine weitgehend einheitliche Gestaltungssprache der beiden Stadtbahnhaltestellen mit wiederkehrenden Gestaltungselementen bzw. Materialien. Zu achten ist insbesondere auf die Nachhaltigkeit der verwendeten Materialien (Dauerhaftigkeit, Vandalismusresistenz, Pflegeaufwand). Hierfür geht die Stadt Dortmund von Bauwerkskosten (KG 300 und 400) in Höhe von 850.000 EUR netto aus. Da lediglich die Überdachung eines Drittels der Gesamtlänge der jeweiligen Bahnsteige (60 m) förderfähig ist, soll die Länge der Überdachung nach Möglichkeit 20 m nicht überschreiten. Auch die förderfähige Obergrenze von 1.500 EUR netto je Quadratmeter Dachfläche soll eingehalten werden. Beides gilt aber nicht zwingend, begründete Überschreitungen sind möglich. Die 2013 in Kraft getretene Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefK) enthält auch neue Regelungen zur Barrierefreiheit. Sie nennt die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr nicht nur als bundespolitisches Ziel - der Gesetzgeber verpflichtet die Aufgabenträger zudem, bis 2022 die Barrierefreiheit auf den gesamten ÖPNV auszudehnen. Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien, einer der Preisträgerinnen/einem der Preisträger, in der Regel der Gewinnerin/dem Gewinner, die weitere Bearbeitung der Aufgabe gem. § 8 Abs. 2 RPW 2013 übertragen, - sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, - soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt ab Leistungsphase 1 bis einschließlich Leistungsphase 5 des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI nach der Honorarzone IV. Gegebenenfalls erfolgt auch eine Beauftragung der Leistungsphasen 6, 8 und 9. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis. Mit der Teilnahme am Wettbewerbsverfahren ist die Verpflichtung verbunden, im Falle der Beauftragung die o. g. Leistungen zu erbringen. Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gem. § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 74, § 80 Abs. 1 und § 17 VgV. Am Verhandlungsverfahren nehmen die Preisträgerinnen/Preisträger des Wettbewerbs teil, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt wurden. Die Qualität der Wettbewerbsplanung (Wettbewerbsergebnis sowie Umgang mit den Stellungnahmen zum Wettbewerbsentwurf) wird in der Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens mit 60 % gewichtet. Dabei geht das Wettbewerbsergebnis mit 50 %, das Ergebnis nach Stellungnahmen mit 10 % ein. Der 1. Preisträger/die 1. Preisträgerin erhält für das Wettbewerbsergebnis 500 Wertungspunkte, der 2. Preisträger/die 2. Preisträgerin 350 Wertungspunkte, der 3. Preisträger/die 3. Preisträgerin 200 Wertungspunkte bei einer zu erreichenden Gesamtpunktzahl von 1.000 Punkten. Die weiteren Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens einschließlich deren Gewichtung werden den Bietenden vor dem Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt. Es ist beabsichtigt, den ausgewählten Wettbewerbsbeitrag als Grundlage für die Entwicklung eines Modellhaltestellentypus zu verwenden. Es ist beabsichtigt, dass das Nutzungsrecht an die Ausloberin abgetreten wird. Das hierfür erforderliche Prozedere soll Gegenstand des Verhandlungsverfahrens werden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, zum Verhandlungsverfahren weitergehende Erklärungen, u. a. zum Bewerber, zum Projektteam, zur Büroorganisation, zur Kosten- und Terminverfolgung, zur Einbindung von Fachplanern, zur Vergabe von Unteraufträgen etc., von den an den Verhandlungsverfahren teilnehmenden Büros anzufordern. Vorgesehener Zeitplan (Änderungen möglich) Ende Bewerbungsfrist: 27.08.2024, 20:00 Uhr (Eingang Bietertool) Teilnahmebestätigung: bis KW 46 Freischaltung der Auslobungsunterlagen: bis KW 48 Kolloquium: 16.12.2024 Abgabefrist Wettbewerbsunterlagen: 12.02.2025 (entweder bis 14:00 Uhr beim verfahrensbetreuenden Büro, bei Versand mit einem Transportdienstleister Tagesstempel) Preisgericht: 14.03.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).