AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Stromausschreibung Bundesliegenschaften 2025, 2026, 2027
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen Niederlassung Mitte Zentrale Vergabe, Bad Nauheim
- Veröffentlicht
- 11.07.2024
- Frist (Submission)
- 12.08.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 09310000 — Erdöl, Strom und Energie
- Branche
- Energie & Umwelt
- Geschätzter Wert
- 3.155.663 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Stromversorgung von Abnahmestellen des Deutschen Wetterdienstes und der Deutschen Nationalbibliothek im Tarif mit Leistungsmessung. Die Lieferung erfolgt zu 100% aus erneuerbaren Energien (100% Ökostrom). Der Jahresgesamtverbrauch beträgt ca. 13,4 Mio. kWh im Jahr. Die Vergabe erfolgt in Losen. Die Lieferung erfolgt über 3 Jahre. Lieferbeginn 01.01.2025. Es besteht die Möglichkeit der Preisindizierung. — Stromversorgung von Abnahmestellen des Deutschen Wetterdienstes und der Deutschen Nationalbibliothek im Tarif mit Leistungsmessung. Die Lieferung erfolgt zu 100% aus erneuerbaren Energien (100% Ökostrom). Der Jahresgesamtverbrauch beträgt ca. 13,4 Mio. kWh im Jahr. Die Vergabe erfolgt in Losen. Die Lieferung erfolgt über 3 Jahre. Lieferbeginn 01.01.2025. Es besteht die Möglichkeit der Preisindizierung. — Stromversorgung von Abnahmestellen des Deutschen Wetterdienstes und der Deutschen Nationalbibliothek im Tarif mit Leistungsmessung. Die Lieferung erfolgt zu 100% aus erneuerbaren Energien (100% Ökostrom). Der Jahresgesamtverbrauch beträgt ca. 13,4 Mio. kWh im Jahr. Die Vergabe erfolgt in Losen. Die Lieferung erfolgt über 3 Jahre. Lieferbeginn 01.01.2025. Es besteht die Möglichkeit der Preisindizierung.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2025
- Ende
- 31.12.2027
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.08.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1., 2. und 3. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.