24FEI75874_Baugrundbeurteilung und geotechnische Beratung inkl. BIM-Leistungen RRX
Beschreibung
Planfeststellungsabschnitt von Straßenüberführung Langestraße (Strecke 2158, km 162,541) bis Dortmund-Scharnhorst (Strecke 2650, km 125,000) übertragene Leistungen LV Positionen 1.1 - 3.2 Erm. d. Vergütung optionale Leistungen LV Positionen 4.1 - 4.7 Erm. d. Vergütung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Leistungsumfang umfasst Baugrundbeurteilung, geotechnische Beratung und BIM-Leistungen.
- Die Ausschreibung bezieht sich auf den Planfeststellungsabschnitt der Straßenüberführung Langestraße bis Dortmund-Scharnhorst.
- Es sind optionale Leistungen für die Ermittlung der Vergütung vorgesehen.
- Der CPV-Code 71000000 deutet auf Dienstleistungen im Bereich Architektur, Bauwesen, Vermessung und Beratung hin.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Baugrundbeurteilung und geotechnische Beratung inklusive BIM-Leistungen für einen Planfeststellungsabschnitt der Deutschen Bahn.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt hat — bekanntgegeben in der Ausschreibung zu diesem Verfahren.
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Honorar 90 %Preis
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BIM-Projektabwicklungsplan (BAP) 10 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vertragsänderung Sie sind hier oev
Bestehender Vertrag modifiziert
3 Veröffentlichungen
- 18.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 17.06.2026 001_LOS1_Der ursprüngliche Auftragnehmer ist bereits mit der Bearbeitung des Erkundungskonzeptes, der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Baugrunderkundungen, der Auswertung der Bestandsunterlagen sowie der modellbasierten Integration der daraus abgeleiteten Informationen in das BIM-Modell befasst. Die zusätzlichen Leistungen stehen unmittelbar mit diesen bereits erbrachten bzw. laufenden Leistungen im Zusammenhang. Der Auftragnehmer verfügt über die zugrunde liegenden Planungsstände, BIM-Modellgrundlagen, Randbedingungen und projektspezifischen Kenntnisse. Insbesondere die Anpassung des bestehenden Erkundungskonzeptes, die Fortschreibung der Ausschreibungsunterlagen sowie die Integration der zusätzlichen Bohrungen in das bestehende BIM-Modell bauen auf den bisherigen Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers auf. Die Beauftragung eines anderen Auftragnehmers wäre nicht zweckmäßig, da hierfür zunächst eine umfassende Einarbeitung in die bestehenden Planungsunterlagen, das Erkundungskonzept, die Ausschreibungsunterlagen und das BIM-Modell erforderlich wäre. Zudem bestünde das Risiko von Schnittstellenverlusten und zusätzlichem Abstimmungsaufwand bei der Zusammenführung der BIM-Leistungen in ein einheitliches Modell. Ein Auftragnehmerwechsel würde daher zu erheblichem Mehraufwand, zusätzlichen Kosten und zeitlichen Verzögerungen führen. Aufgrund der erforderlichen Einarbeitungszeit sowie der anschließenden Erstellung bzw. Fortschreibung der Ausschreibungsunterlagen für die Baugrunderkundungen wäre mit einer Terminverschiebung zu rechnen. Dadurch wäre die Einhaltung des vorgesehenen Bohrzeitraums innerhalb der geplanten und genehmigten Sperrpause gefährdet. Die Fortführung der Leistungen durch den bisherigen Auftragnehmer ist daher aus technischen und wirtschaftlichen Gründen erforderlich.
- 17.06.2026 002_LOS2_Der ursprüngliche Auftragnehmer ist bereits mit der Bearbeitung des Erkundungskonzeptes, der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Baugrunderkundungen, der Auswertung der Bestandsunterlagen sowie der modellbasierten Integration der daraus abgeleiteten Informationen in das BIM-Modell befasst. Die zusätzlichen Leistungen stehen unmittelbar mit diesen bereits erbrachten bzw. laufenden Leistungen im Zusammenhang. Der Auftragnehmer verfügt über die zugrunde liegenden Planungsstände, BIM-Modellgrundlagen, Randbedingungen und projektspezifischen Kenntnisse. Insbesondere die Anpassung des bestehenden Erkundungskonzeptes, die Fortschreibung der Ausschreibungsunterlagen sowie die Integration der zusätzlichen Bohrungen in das bestehende BIM-Modell bauen auf den bisherigen Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers auf. Die Beauftragung eines anderen Auftragnehmers wäre nicht zweckmäßig, da hierfür zunächst eine umfassende Einarbeitung in die bestehenden Planungsunterlagen, das Erkundungskonzept, die Ausschreibungsunterlagen und das BIM-Modell erforderlich wäre. Zudem bestünde das Risiko von Schnittstellenverlusten und zusätzlichem Abstimmungsaufwand bei der Zusammenführung der BIM-Leistungen in ein einheitliches Modell. Ein Auftragnehmerwechsel würde daher zu erheblichem Mehraufwand, zusätzlichen Kosten und zeitlichen Verzögerungen führen. Aufgrund der erforderlichen Einarbeitungszeit sowie der anschließenden Erstellung bzw. Fortschreibung der Ausschreibungsunterlagen für die Baugrunderkundungen wäre mit einer Terminverschiebung zu rechnen. Dadurch wäre die Einhaltung des vorgesehenen Bohrzeitraums innerhalb der geplanten und genehmigten Sperrpause gefährdet. Die Fortführung der Leistungen durch den bisherigen Auftragnehmer ist daher aus technischen und wirtschaftlichen Gründen erforderlich.
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Vergabeergebnis oev
Auftrag wurde zugeschlagen · 65 Tage nach Fristende
Auftragnehmer GTU-Ingenieurgesellschaft mbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 15.491 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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