AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19e1fe51659-707c954965c9875d) · Abgerufen am 08.10.2026 12:58 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-418595-2026/

Kunsthalle Mannheim, UR+GR

Notice-ID: ted-418595-2026 · Procedure-ID: 37997be5-3fc0-4ca7-a5e8-baccd5ee86a6

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Mannheim - Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement, Mannheim
Veröffentlicht
26.05.2026
Frist (Submission)
29.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Unterhaltsreinigung mit einer Bodenfläche von ca. 16.700 m². Das Reinigungszeitfenster liegt morgens in der Zeit von 06:00 Uhr bis 09:00 Uhr (Bürotrakt) und 06:00 Uhr bis 10:00 Uhr (Museum). Die Reinigung ist z.T. auch an Sonn- und Feiertagen notwendig. — Glasreinigung mit einer Fläche von ca. 3.400 m² 1 x pro Jahr Glasreinigung und 1 x pro Jahr Glas- und Rahmenreinigung.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2026
Ende
31.10.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
116 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).