Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen, welche die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
-geeignete Referenzen über ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge der letzten 5 Jahre
-durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren
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!! Es gelten folgende Mindestanforderungen!!
Referenznachweise sind mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum
-NACHWEISE ODER EIGENERKLÄRUNG:
1. Nachweis, dass das eingesetzte Personal über ein erfolgreich abgeschlossenes Studium in den Fachrichtungen Landschaftsplanung oder Landeskultur und Umweltschutz oder Biologie oder Umweltmonitoring oder vergleichbarer Studiengänge verfügt oder Eigenerklärung, dass diese vor Leistungsbeginn ohne gesonderte Aufforderung vorgelegt werden.
2. Nachweis, dass das Projektteam aus mindestens vier Mitarbeitern mit unter Punkt 1 genannten Qualifikationen mit jeweils mindestens 2 Jahren Berufserfahrungen besteht oder Eigenerklärung, dass diese vor Leistungsbeginn ohne gesonderte Aufforderung vorgelegt werden.
3. Nachweis des Zertifikates „Umweltbaubegleitung“ (oder vergleichbar) des eingesetzten Personals (mindestens 3 Mitarbeiter des Projektteams).
4. Nachweis des Zertifikates „Ameisenheger“ (oder vergleichbar) des eingesetzten Personals (mindestens 1 Mitarbeiter des Projektteams).
-REFERENZEN:
5. Mindestens 2 ausgeführte Referenzen zur ökologischen Baubegleitung bei artenschutzrechtlichen Abfang- und Umsiedlungsaktionen für Reptilien als auch Amphibien in den letzten 5 Jahren gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung.
6. Jeweils mindestens 1 ausgeführte Referenz zu faunistischen Kartierungen für die folgenden Artengruppen: Brutvögel, Amphibien, Reptilien, Libellen, Schmetterlinge.
7. Jeweils mindestens 1 ausgeführte Referenz zu floristischen Kartierungen (Biotoptypenkartierung und Pflanzen) in den letzten 5 Jahren gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung.
8. jeweils 1 ausgeführte Referenz zu allen folgend genannten naturschutzfachlichen Planungsleistungen: Artenschutzfachbeitrag, Landschaftspflegerischer Begleitplan, FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, SPA-Verträglichkeitsuntersuchung, in den letzten 5 Jahren gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung.
Die Referenznachweise sind mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Ausführungszeitraum.