AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Planungsleistungen I 33039 Nieheim u. 33034 Brakel
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kreis Höxter - Der Landrat, Höxter
- Veröffentlicht
- 27.06.2025
- Frist (Submission)
- 29.07.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 850.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Schule unterm Regenbogen besteht seit 1983 als Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung am Standort Nieheim-Eversen. Träger der Schule ist die Lebenshilfe Brakel Wohnen Bildung Freizeit gGmbH. Eigentümer ist der Kreis Höxter. 1983 wurde die alte Volksschule mit dem 1964 errichteten Anbau für die Eröffnung der Schule übernommen. In den Jahren 1983, 1987, 1992 und 2004 erfolgten weitere Anbauten. Die Schule wurde während dieser Zeit auch mehrfach umgebaut. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Die von-Galen-Schule besteht seit 1976 als Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung am Standort Brakel-Frohnhausen. Träger der Schule ist auch hier die Lebenshilfe Brakel Wohnen Bildung Freizeit gGmbH. Eigentümer ist der Kreis Höxter. Die alte Dorfschule Frohnhausen (Baujahr 1959) wird bereits seit 1973 von der Lebenshilfe genutzt.1986 wurde das Gebäude um eine Turnhalle und 1999 um die Pausenhalle erweitert. 2002 und 2019 erfolgten weitere Anbauten. Die Schule wurde bis 2023 in einigen kleinen Teilen saniert bzw. modernisiert. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 18.08.2025
- Ende
- 31.12.2025
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 38 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 29.07.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.