AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.06.2026 17:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-419679-2025/

25D0128_Sanierung der Abwasseranlagen auf der Liegenschaft RPTU Kaiserslautern, Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß Teil 3 Abschnitt 3 HOAI

Notice-ID: ted-419679-2025 · Procedure-ID: 63fde12a-1895-4dc9-a53a-8a93fc8c763e

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch die Zentrale des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung, vertreten durch die LBB-Niederlassung Kaiserslautern, vertreten durch die Niederlassungsleitung, Kaiserslautern
Veröffentlicht
19.05.2025
Frist (Submission)
15.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71322000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
305.834 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß Teil 3 Abschnitt 3 HOAI für die Sanierung der Abwasseranlagen auf der Liegenschaft RPTU Kaiserslautern, Leistungsphasen (LPH) 2-9 LPH 2-4 und 7-8 in Teilen) gem. § 43 HOAI, ergänzt durch Besondere Leistungen, insbesondere der örtlichen Bauüberwachung.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).