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Berufsfachschule für Pflegekräfte mit Betriebskindergarten, Los 8 - Abbrucharbeiten
Stadtverwaltung Borna · Borna · Sachsen · Kommunaler Auftraggeber
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Die Stadt Borna beabsichtigt den Neubau einer Berufsfachschule für Pflegekräfte (BFS) und einem Betriebskindergarten (BKG) am Standort An der Wyhra 1, Borna, gegliedert in Summe in drei Teilmaßnahmen. Die Teilmaßnahme 1 ist die Errichtung einer Berufsfachschule für Pflegekräfte für ca. 172 Schüler in Präsenz, aber einer Gesamtschülerzahl von ca. 435 Schüler im dualen Beschulungssystem. Das Schulgebäude ist als 3-geschossiges Gebäude geplant, das mit seinen westlichen und nördlichen Außenwänden den Verlauf der anliegenden Straße aufnehmen soll. So entsteht eine Art T-Form aus einem Nord und einem Südflügel. Die Außenmaße LxB betragen ca. 44,0 x 29,5 m im Gesamten und einer Höhe von 11,75 m. Es handelt sich um einen zweihüftigen Neubau mit Flachdach und ohne Unterkellerung. Der Bruttorauminhalt beträgt rd. 10.000m³, die Nettogrundfläche ca. 2.319 m². Bei der Teilmaßnahme 2 handelt es sich um die Neuerrichtung eines Kindergartens mit insgesamt 110 KITA-Plätzen (45 Krippen- und 65 Kindergartenplätze). Dieser Neubau ist als zweigeschossiger, versetzter Baukörper geplant, ebenfalls ohne Unterkellerung. Das zweihüftige Gebäude hat Abmessungen LxB von ca. 50,5 x 22,0 m und einer Höhe von 7,90 m. Das Obergeschoss ist als eine Art Staffelgeschoss geplant und springt gartenseitig über den beiden ausspringenden Gebäudeteilen um ca. 2,5 m ein. Der Bruttorauminhalt beträgt rd. 7.335m³, die Nettogrundfläche ca. 1.516 m². Beide Neubauten sollen auf dem Grundstück der jetzigen Stadtverwaltung Borna, An der Wyhra 1 gebaut werden. Das momentan noch im Betrieb befindliche Gebäude der Stadtverwaltung soll als Teilmaßnahme 3 rückgebaut werden und an dessen Stelle die gemeinsamen und erforderlichen Stellplätze der beiden neuen Einrichtungen entstehen. Für das Vorhaben liegen die relevanten Genehmigungen vor. Die Umsetzung der Maßnahme hat mit den Arbeiten der Baufeldfreimachung in 08/2024 begonnen, Ziel ist die Fertigstellung Hochbau des Objektes BFS in 03/2026, des Objektes BKG in 07/202
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Abbrucharbeiten des Bestandsgebäudes der Stadtverwaltung Borna.
- Die Leistung umfasst Baustelleneinrichtung, Baumfällung, Entkernung, Gebäudeabbruch, Erdarbeiten und Entsorgung.
- Die Arbeiten sind im 1. Quartal 2026 bis Beginn 2. Quartal 2026 vorgesehen.
- Es handelt sich um Los 8 eines größeren Bauprojekts mit Neubau einer Berufsfachschule und eines Kindergartens.
- Bieter müssen Erfahrung im Abbruch und der Entsorgung von Gebäuden nachweisen.
Die Stadt Borna schreibt Abbrucharbeiten für das Bestandsgebäude der Stadtverwaltung im Rahmen des Neubaus einer Berufsfachschule und eines Kindergartens aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
§§ 97 ff. GWB sowie §§ 1 ff. VOB/A-EU
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis ist 25 Prozent 75 %Preis
Zuschlagskriterium 2 – Preis: Gewertet wird der geprüfte Angebotspreis brutto. Die Höchstpunktzahl von 10,00 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0,00 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0,00 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 750,0 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 75 (entspricht der Gewichtung von 75,0 %) ein.
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Qualität ist 25 Prozent 25 %Qualität
Zuschlagskriterium 1 – Gewährleistung eines zügigen und geordneten Bauablaufs: Der öffentliche Auftraggeber geht davon aus, dass das Teilgewerk Abbruch ein zentrales Gewerk ist, von dessen Ausführung auch die Realisierung der Außenanlagen abhängt. Daher möchte der öffentliche Auftraggeber von den Bietern erfahren, wie sie die Abbrucharbeiten konkret vornehmen möchten, um einen zügigen und geordneten Bauablauf sicher zu stellen. Dabei sollen die folgenden Fragen/Themen beantwortet/erläutert werden: • Welche Maßnahmen werden seitens des Bieters ergriffen, um den vertraglich zugesagten Ausführungszeitraum im Los 8 einzuhalten bzw. sogar zu verkürzen? • Wie viele Mitarbeiter beabsichtigt der Bieter für die Abbrucharbeiten einzusetzen? Bitte diese Frage getrennt nach Entkernung Gebäude / Abbruch Gebäude und Verfüllung Baugruben beantworten? • Wer ist der Bauleiter auf Seiten des Auftragnehmers? Über welche Qualifikation und Erfahrung sowie Entscheidungsbefugnisse verfügt dieser? • In welchem Zeitraum erfolgen relevante Entscheidungen (z.B. bei angeforderten zusätzlichen Leistungen) des AN gegenüber dem AG? • Welche Referenzen kann der AN in Bezug auf den Abbruch vergleichbarer Objekte, speziell für den Abbruch von Gebäuden aus Stahlbetonfertigteilen (Sandwichelemente), welche zur DDR-Zeiten in Fertigteilbauweise errichtet wurden, nachweisen? Die Bewertung erfolgt auf Basis der schriftlichen Antworten. Die Grundlage der Bewertung stellen die Vollständigkeit und Plausibilität der Ausführungen dar. Bewertet wird zudem, inwieweit die entsprechenden Antworten nachvollziehbar und schlüssig sind, und zugleich eine möglichst hochwertige und reibungslose Leistungserbringung erwarten lassen. Die Fragestellungen sollen jeweils in wenigen Sätzen beantwortet werden. Das Formblatt 227/1 ist zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen sollen nicht eingereicht werden, da diese für die Bewertung nicht relevant sind. Auf dieser Grundlage erfolgt sodann die Bewertung der eingereichten Angebote für das jeweilige Zuschlagskriterium durch Punktevergabe wie folgt: Bewertung/Punkte: Sehr gute Ausführungen - 100% der erreichbaren Punkte: 10 Gute Ausführungen - 80% der erreichbaren Punkte: 8 Befriedigende Ausführungen - 60% der erreichbaren Punkte: 6 Ausreichende Ausführungen - 40% der erreichbaren Punkte: 4 Mangelhaftes Ausführungen - 20% der erreichbaren Punkte: 2 Ungenügende Ausführungen - 0% der erreichbaren Punkte: 0 Bei der Bewertung dieser Antworten gilt kein relativer, sondern ein absoluter Maßstab. Eine Bewertung als „gute Ausführungen“ haben also immer eine Bewertung mit 80% der maximal erreichbaren Punkte zur Folge, auch wenn alle anderen Bieter in diesem Kriterium nur als „ausreichend“ bewertet werden. In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 250,0 Punkten unter Berücksichtigung des Faktors 25,0 (entspricht der Gewichtung von 25 % aller Zuschlagskriterien) ein. Hinweis: Reicht ein Bieter keine schriftlichen Ausführungen zu diesem Zuschlagskriterium ein, wird das Angebot, ohne das eine Nachforderung erfolgt, gemäß § 16 Nr. 3 VOB/A EU von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 12.08.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
- 06.06.2025 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 15.062 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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