AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.06.2026 01:02 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-421346-2024/

VE09 Trockenbauarbeiten

Notice-ID: ted-421346-2024 · Procedure-ID: 56e431d1-2446-4c30-a5bb-01fb8ab9e9b5

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Pöcking, Pöcking
Veröffentlicht
12.07.2024
Frist (Submission)
21.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45324000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
146 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Gemeinde Pöcking plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit 2 Stellplätzen und 4 zu vermietenden Wohnungen mit ca. 1.218 m2 Bruttogeschossfläche und ca. 236 m2 Wohnfläche. Das barrierefreie Gebäude wird als Mischkonstruktion aus Stahlbeton- und Massivholzbauteilen errichtet. Die Stahlbetonkonstruktion beschränkt sich auf die Hallenbereiche mit den 2 Stellplätzen, da hier mit starker Feuchteeinwirkung zu rechnen ist. Alle übrigen Konstruktionselemente Dach, Decken, Treppen, Wände werden in Brettsperrholz errichtet. Nichttragende Wände als GK-Montagewände. Ausgeschrieben werden hier die Trockenbauarbeiten für Wände und abgehängten GK-Decken und Akustikdecken (bestehend aus Holz und GK-Decken).

Vertragslaufzeit

Beginn
16.12.2024
Ende
15.08.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
91 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).