AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
EU-Ausschreibung 30 Nutzfahrzeuge (Typ N1, N2)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtwerke Kiel AG, Kiel
- Veröffentlicht
- 08.06.2026
- Frist (Submission)
- 22.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 34130000 — Transportmittel
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Lieferung von 8 Nutzfahrzeugen. Entsprechend der beigefügten Konfiguration. Los 1.1 6 Kastenwagen .kurz Typ I mit Beifahrereinzelsitz Los 1.2 2 Kastenwagen .kurz Typ I mit Beifahrereinzelsitz/Allrad — Lieferung von 6 Nutzfahrzeugen: Entsprechend der beigefügten Konfiguration. Los 2.1 3 Kastenwagen Typ II mit Beifahrereinzelsitz ohne Fenster Los 2.2 1 Kastenwagen Typ II mit Beifahrerdoppelsitzbank Los 2.3 2 Kastenwagen Typ II mit Beifahrereinzelsitz/ Allrad — Lieferung von 10 Nutzfahrzeugen: Entsprechend der beigefügten Konfiguration. Los 3.1 1 Kastenwagen lang Typ elektro mit Beifahrereinzelsitz Los 3.2 7 Kastenwagen kurz Typ elektro mit Beifahrereinzelsitz Los 3.3 1 Kastenwagen kurz Typ elektro Doppelkabine mit Beifahrereinzelsitz Los 3.4 1 Kastenwagen kurz Typ elektro mit Beifahrereinzelsitz — Lieferung von 5 Nutzfahrzeugen: Entsprechend der beigefügten Konfiguration. Los 4.1 2 Kastenwagen groß kurz Hochdach Los 4.2 3 Kastenwagen groß lang Hochdach — Lieferung von einem Nutzfahrzeug: Entsprechend der beigefügten Konfiguration. Los 5.1 1 LKW Pritsche 2 Türen mit Plane u. Spriegel
Lose
5 Lose (max. 5 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Periode
- 12 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 22.07.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.