AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.05.2026 18:09 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-42220-2025/

Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Planung Sanierung Empfangsgebäude Neubrandenburg LPH 1-2 (Opt.1: LPH 3-4 Opt.2: 5-7 )

Notice-ID: ted-42220-2025 · Procedure-ID: 5b258714-3aa1-4a7b-98b0-9a34ad6dad74

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Veröffentlicht
21.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark

Beschreibung

Die Planungsergebnisse sind von allen Planern passfähig und fehlerfrei zu übergeben. Bei der Planung in BIM-Methodik werden die gewerkspezifischen Planungsergebnisse in Fachmodellen zusammengestellt und in einem Gesamtmodell zusammengeführt. Derzeit gibt es im Bereich Planung von Eisenbahninfrastrukturanlagen keine standardisierten Austauschformate, die es ermöglichen, BIM-Fachmodelle verlustfrei in ein Gesamtmodell zu integrieren, was insbesondere bei den sicherheitsrelevanten Infrastrukturprojekten der Deutschen Bahn von erheblicher Bedeutung ist. Ein Hauptauftragnehmer Planung legt für die Bearbeitung des Planungsauftrages daher einen „Bürostandard“ eigenverantwortlich fest. Auf diesem Weg kann er die Passfähigkeit und Fehlerfreiheit aller Planungsleistungen trotz der noch nicht standardisierten Austauschformate sicherstellen. Eine Vergabe von Fach- und/oder Teillosen an unterschiedliche Planer kann nach derzeitigem Stand der Technik dazu führen, dass in dem Gesamtmodell nicht alle relevanten Daten ausreichend sicher und vollständig integriert werden können.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).