AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Parkscheinautomaten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landeshauptstadt München, Baureferat, München
- Veröffentlicht
- 02.06.2026
- Frist (Submission)
- 16.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 38730000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
- Branche
- Büro & Verwaltung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Leistungsumfang beinhaltet die Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme von ca. 455 (ca. meint +/- 10 Stück) Parkscheinautomaten auf vorbereitenden Standorten (=Neufundamente) in neuen Parklizenzgebieten. Beim Projektumfang handelt es sich um nachstehende neue Parklizenzgebiete im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München. Die Parkscheinautomaten sind betriebsbereit aufzustellen bis: - Gern, 09.11.2026 - Mangfallplatz, 07.12.2026 - Scharfreiterplatz, 07.12.2026 - Milbertshofen I, 14.06.2027 - Milbertshofen II, 12.07.2027 - Mittersendling, 02.08.2027 — Der Leistungsumfang beinhaltet die Demontage und fachgerechte Entsorgung der rückgebauten Alt- PSA, sowie die Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme der neuen Parkscheinautomaten an den freigewordenen Standorten mit neuen zeitgemäßen PSA. --- Beim Projektumfang des Austausches handelt es sich um folgende bestehende Parklizenzgebiete im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München: - Albrechtstraße - St.-Benno-Viertel - Königsplatz - TU-Viertel - Akademieviertel - Schleißheimer Straße - Kasernenviertel - Volkartstraße - Barbarastraße - Lerchenauer Straße - Ebenenau -- Die Parkscheinautomaten, ca. 800 PSA (ca. meint +/- 10 Stück), sind spätestens zum 28.06.2027 betriebsbereit aufzustellen.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 02.11.2026
- Ende
- 02.08.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 16.07.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.