AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.05.2026 04:36 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-423100-2025/

Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – 4224 LAP Lph5-9 Nord, tn+restl. tf MN

Notice-ID: ted-423100-2025 · Procedure-ID: e5340831-580a-4354-b173-24639188e2ca

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Veröffentlicht
01.07.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Die Bundesautobahn A143 (Westumfahrung Halle) gehört zum Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 13. Sie verbindet als Neubaumaßnahme die beiden Bundesautobahnen BAB A38 im Süden mit der BAB A14 im Norden und schließt damit den Autobahnring um Halle. Während der südliche Abschnitt bis zur AS Halle-Neustadt (B 80) bereits für den Verkehr freigegeben ist, erfolgt nunmehr der Lückenschluss bis zu BAB A14 als Verkehrseinheit (VKE) 4224. Die insgesamt rund 12 km lange Verkehrseinheit 4224 der A 143 ist aus ökologischer Sicht einer der sensibelsten Abschnitte des gesamten VDE-Projektes Nr. 13 (A38 und A143). Für das Vorhaben "Neubau der BAB 143 - Westumfahrung Halle (Saale), VKE 4224", liegt mit Datum 20.03.2018 der Planänderungs- und -ergänzungsbeschluss vor. Vollziehbares Baurecht besteht mit Verkündung des Bundesverwaltungsgerichts-Urteils zur A143 vom 12.06.2019. Gegenstand der Planungsaufgabe ist die Bearbeitung der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (LAP) in den Leistungsphasen 1, 5, 6, 8 und 9 (+Besondere Leistungen) für sowohl trassennahe wie auch trassenferne LBP-Maßnahmen nördlich sowie südlich der Saale.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
VIC Landschafts- und Umweltplanung GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).