AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY3D1JX/documents) · Abgerufen am 01.08.2026 17:10 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-423385-2024/

Bau Mehrzweckarbeitsschiff M-V

Notice-ID: ted-423385-2024 · Procedure-ID: 89fa860f-b2c8-44e1-8a89-433ebabde154

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Stammdaten

Auftraggeber
Havariekommando, Cuxhaven
Veröffentlicht
12.07.2024
Frist (Submission)
12.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
34500000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
4.500.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bau- und betriebsfertige Lieferung eines Mehrzweckarbeitsschiffes für die Ölunfallbekämpfung, Mess- und Monitoringaufgaben sowie Schlepp-, Bergungs- und Transportaufgaben. Das Schiff soll bei einer Länge von 20-25 m, Breite 9-10 m und einem Tiefgang um 2 m über gute Manövriereigenschaften und eine Schleppkraft von mindestens 15 t verfügen. Eine freie Decksfläche von ca. 80 -100 qm dient u.a. zur Aufnahme von 10 und 20 Fuß Containern. Zur Ausrüstung gehören u.a. ein leistungsstarker Faltkran, ein einseitiges, ein adaptierbares Ölaufnahmesystem, ein Tank zur Aufnahme von Ölwassergemisch sowie Notunterkünfte für 4 Personen.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).