AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Annahme, Verwiegung und ordnungsgemäße Verwertung von Altholz der Klassen I-III
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landkreis Stade, Stade
- Veröffentlicht
- 11.07.2024
- Frist (Submission)
- 19.08.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90514000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Annahme, Verwiegung und ordnungsgemäße Verwertung von Altholz des Landkreises Stade in zwei Fraktionen: 1) Altholz Klasse AI 2) Altholz der Klassen AII und AIII Der Auftragnehmer übernimmt die Annahme und die Verwertung von ca. 1.000 Tonnen Altholz pro Jahr aus der Sammlung des Landkreises Stade an den Standorten Abfallwirtschaftszentrum Stade Süd, Abfallwirtschaftszentrum Buxtehude - Ardestorf und den Wertstoffhöfen Oldendorf, Wedel und Wischhafen. Das gesammelte Altholz wird durch ein vom Auftraggeber beauftragtes Transportunternehmen angeliefert und vom Auftragnehmer übernommen, gewogen und verwertet. Die zu vergebenden Leistungen sind mit einer Laufzeit von zwei Jahren vom 01.02.2025 bis zum 31.01.2027 zu erbringen. Der Vertrag verlängert sich max. zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht bei der Verlängerungsoption I bis zum 30.06.2026 bzw. bei der Verlängerungsoption II bis zum 30.06.2027 vom Auftraggeber gekündigt wird. Die Leistung umfasst die Übernahme, das Wiegen und die Verwertung des im Landkreis Stade auf den Abfallwirtschaftszentren und Wertstoffhöfen angenommenen Altholzes in einer entsprechend der jeweils gültigen Altholzverordnung zugelassenen Verwertungsanlage, sowie die Nachweisführung über den Verbleib des Altholzes.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.02.2025
- Ende
- 31.01.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 41 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 20.08.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.