AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.07.2026 00:30 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-424768-2026/

Nutzung von Partner-Fitness-Studios für städtische Bedienstete / Mitarbeitende

Notice-ID: ted-424768-2026 · Procedure-ID: 71ffa365-b5cd-4f7f-a38e-2920f1a4a75f

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat, Personalamt, Integriertes Gesundheitsmanagement, Wiesbaden
Veröffentlicht
08.06.2026
Frist (Submission)
09.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
92600000 — Freizeit und Kultur
Branche
Sonstiges
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Nutzung von Partner-Fitnessstudios für städtische Bedienstete / Mitarbeitende der Landeshauptstadt Wiesbaden vom 01.09.2026 bis 31.08.2028 abschließen, der es allen interessierten Beschäftigten sowie Beamtinnen und Beamten (Gesamter Personalbestand: ca. 6.600 Personen; davon ca. 3.700 Frauen und 2.900 Männer) ermöglicht, Leistungen eines Sportanbieters/Fitnessstudios zu nutzen. In den Jahren 2027 und 2028 besteht eine Option zur Vertragsverlängerung um je ein weiteres Jahr (bis 31.08.2029 bzw. 31.08.2030).

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
31.08.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
53 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).