AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.06.2026 21:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-424962-2026/

Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Heimtextilien, Bettwaren, Matratzen und Matratzenzubehör

Notice-ID: ted-424962-2026 · Procedure-ID: d15612e5-9876-41b9-9f53-120768e321de

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Leipzig, Leipzig
Veröffentlicht
19.06.2026
Frist (Submission)
23.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39510000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Textilien & Arbeitsschutz
Geschätztes Rahmen-Volumen
385.512 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Abschluss einer Rahmenvertrag zur Lieferung von Heimtextilien, Bettwaren, Matratzen und Matratzenzubehör

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Bettwaren, Matratzenzubehör, Frottierwaren und sonstige Wäsche

Geschätzter Wert
195.712 €

Los 2 — Matratzen und Liegepolster

Geschätzter Wert
189.800 €

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2026
Ende
30.11.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
81 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).