AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/de555186-8b66-4749-9d9f-29572cf653ad) · Abgerufen am 05.09.2026 12:41 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-425516-2025/

Erschließung des Baugebietes Nr. 171 „Kommunikationszone“ der Stadt Garching b. München

Notice-ID: ted-425516-2025 · Procedure-ID: de555186-8b66-4749-9d9f-29572cf653ad

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Garching b. München, Garching b. München
Veröffentlicht
04.06.2025
Frist (Submission)
07.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
70110000 — Immobiliendienstleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
24.492.954 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 30 ha. Innerhalb der Bauflächen entfallen knapp 200.000 m² auf Wohnbauflächen, auf denen insgesamt knapp 200.000 m² Geschossfläche verwirklicht werden können. Hiervon betrifft ein Anteil von knapp 25.000 m² Gemeinbedarfsnutzungen wie Schule, Schwimmbad und Kindertageseinrichtungen. Der Anteil der Straßenflächen beläuft sich auf 43.729 m². Zur Erschließung des Gebietes werden knapp 3.000 laufende Meter Kanalnetz notwendig. Weiter sind Grünflächen mit einem Flächenumfang von ca. 50.186 m² herzustellen.

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern,, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).