AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rohbau- u. Tiefbauarbeiten Promenadenschule Jülich
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Jülich Vergabestelle, Jülich
- Veröffentlicht
- 19.06.2026
- Frist (Submission)
- 21.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Folgende Arbeiten sind im Vorfeld zu den Aufstockungsarbeiten durchzuführen: 1. Baustelleneinrichtung, Bauzaun, Gerüstbau; 2. Herstellung Kanalanschluss Hausentwässerung, Übergabeschacht, Revisionsschächte, Fallrohranschlüsse, Rohranschlüssen, Regenwasserleitungen, Gräben, Ausschachtungen, etc. im Hof- und im Gartenbereich; 3. Rückbau Teilflächen des asphaltierten Schulhofs, Rückbau alter Entwässerungsschacht, Rückbau alte Fundamente sowie Herstellung neue Punkt- und Streifenfundamente für Dachkonstruktion sowie Fassaden- und Treppenanlagen; 4. Rückbau Fassaden, Herstellung Schutzdach, Herstellung Stb. -Aufzugsschacht mit Deckenanschlüssen, statische Ertüchtigungen. 5. Umbau Altbau - Rückbau Kamin über 4 Etagen, Verschluss der Deckenöffnungen. Rückbau Lehrküche, WC-Anlagen und Umkleideraum mit Einrichtung, Schränken, Decken, Fußboden Linol- und Fliesenbelag inkl. Estrich, Herstellung Türöffnungen in Innen- und Außenwand mit Stahlträgerstürzen. Abfangungen der Verblendmauerschale mit Stahlträgerstürzen. Rückbau von Außenwandbereichen und Fensteranlagen. Vermauern Fensteröffnungen, dämmen und verputzen. Rückbau Türanlagen Stahl / Holz und Vermauern der Öffnung. Beiputzarbeiten. 6. Pflaster- und Asphaltarbeiten Schulhof,
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 59 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 21.07.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.