AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.07.2026 21:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-426473-2026/

Umgestaltung Wallstraße, hier: Straßen- und Landschaftsbauarbeiten zur Neugestaltung der Frei- und Verkehrsanlagen

Notice-ID: ted-426473-2026 · Procedure-ID: 2ff2a18f-2fb5-4af4-85e1-ce05a52207cd

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Ahaus, Ahaus
Veröffentlicht
19.06.2026
Frist (Submission)
31.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45233120 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die Stadt Ahaus beabsichtigt die Sanierung und naturnahe Neugestaltung der Innenstadt (Wallstraße). Die geplanten Maßnahmen sollen das örtliche Mikroklima positiv beeinflussen, mehr Retentionsvolumen und offene Aufenthaltsräume schaffen. Dazu sollen in zwei Ausbaustufen die gesamte Entwässerung und die gesamten Oberflächen im betrachteten Gebiet neu erstellt und gestaltet werden. Das betrachtete Gebiet umfasst die Straßen Wallstraße, Schlossstraße, Hinterer Wall, Coesfelder Straße und Beckers Brink. In dieser Maßnahme wird die zweite Ausbaustufe (2.AS) behandelt, die die vollständige Erneuerung und Neugestaltung der Oberflächen und Grünflächen beinhaltet.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026
Ende
30.06.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
53 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).