Zertifikate
DIN 182-99 Ziffer 0 (Bauaufsichtliche Zulassung)
Dokumentation der Anlage gemäß DIN EN 6446-1 VDE 0126-23-1 Teil 1 und in Anlehnung an die VDI Richtlinie 6026 Blatt 1
Energiedienste der Landeshauptstadt Stuttgart GmbH · Stuttgart · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen
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Kostenlos beobachten →Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit der EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) über die Errichtungsleistungen von Photovoltaikanlagen auf verschiedenen Gebäuden der Landeshauptstadt Stuttgart. Es werden folgende Lose gebildet: - Los 1: Alle Bestandsgebäude der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 2: Alle Bestandsgebäude des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 3: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 4: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 5: Alle Projekte, die durch die SWS ausgeschrieben werden. Bestandsgebäude sowie Neubau- und Sanierungsprojekte der Landeshauptstadt Stuttgart sind hiervon nicht umfasst. Es soll je Los mit mindestens drei bis maximal fünf Bestbietern jeweils ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Für den Fall, dass weniger als drei Angebote je Los eingehen, kann die Anzahl der Rahmenvertragspartner niedriger ausfallen als die vorgenannte Anzahl an Rahmenvertragspartnern. Die Auswahl der Rahmenvertragspartner erfolgt aufgrund der Platzierung anhand der festgesetzten Zuschlagskriterien. Die EDS und SWS planen damit den Bereich Errichtung von erneuerbaren Energien aus Photovoltaikanlagen (PV) deutlich auszubauen. Um die genannte Zielsetzung realisieren zu können, führt die EDS als Vergabestelle eine Offenes Verfahren zur Vergabe von mindestens drei parallelen Rahmenvereinbarungen je Los durch, um somit einen Anbieterpool aufzubauen. Mit diesen Unternehmen schließt die EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) jeweils eine Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarungen sind die Basis für die jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Folgende besonderen Leistungen sind durch den Bieter vorzunehmen (Los 1 bis Los 5): - Teilnahme an Baustellenkoordinationsterminen je Einzelabruf (geplant: 1 Termi
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Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Ausschreibung betrifft den Abschluss von Rahmenvereinbarungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen in fünf Losen mit einem geschätzten Gesamthöchstvolumen von rund 50 Mio. EUR netto.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Siehe Vergabeunterlage
Siehe Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Aktueller Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Los 1, Los 2 oder Los 5) Ich erkläre/wir erklären, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 10 Mio. Euro für Personenschäden und für Sachschäden sowie Vermögensschäden in Höhe von 10 Mio. Euro besteht (max. 20 Mio. Euro pro Versicherungsjahr) oder im Fall der Bezuschlagung auf Stufe 1 (für die Rahmenvereinbarung) ein entsprechender Versicherungsschutz in angemessener Höhe gestellt wird.
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Los 3 oder Los 4) Ich erkläre/wir erklären, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 25 Mio. Euro für Personenschäden und für Sachschäden sowie Vermögensschäden in Höhe von 25 Mio. Euro besteht (max. 50 Mio. Euro pro Versicherungsjahr) oder im Fall der Bezuschlagung auf Stufe 1 (für die Rahmenvereinbarung) ein entsprechender Versicherungsschutz in angemessener Höhe gestellt wird.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz über die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Es gilt folgende Mindestanforderung: Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre muss mindestens 500.000,- EUR netto betragen. Hinweis der Vergabestelle: Der geforderte Mindestumsatz ist von Bietergemeinschaften in Summe nachzuweisen.
Los 1: Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Bauleistungen (Errichtung von Photovoltaik-Anlagen) für einen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB in den letzten drei Kalenderjahren (Abnahme und Inbetriebnahme nicht vor dem 01.01.2023). Hinweis: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen. Los 2: Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Bauleistungen (Errichtung von Photovoltaik-Anlagen) für einen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB in den letzten drei Kalenderjahren (Abnahme und Inbetriebnahme nicht vor dem 01.01.2023). Hinweis: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen. Los 3: Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Bauleistungen (Errichtung von Photovoltaik-Anlagen) für einen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB in den letzten drei Kalenderjahren (Abnahme und Inbetriebnahme nicht vor dem 01.01.2023). Hinweis: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen. Los 4: Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Bauleistungen (Errichtung von Photovoltaik-Anlagen) für einen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB in den letzten drei Kalenderjahren (Abnahme und Inbetriebnahme nicht vor dem 01.01.2023). Hinweis: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen. Los 5: Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Bauleistungen (Errichtung von Photovoltaik-Anlagen) in den letzten drei Kalenderjahren (Abnahme und Inbetriebnahme nicht vor dem 01.01.2023). Hinweis: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen. Die Erklärung über Referenzleistungen muss folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags, - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Leistung wurde für einen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB erbracht (Los 1-4) - kurze Beschreibung der Leistungserbringung, - vergleichbare Bauleistungen (Errichtung von Photovoltaik-Anlagen), - Zeitraum der Leistungserbringung, - Auftragsvolumen, Die Vorlage von mehr als einer Referenz je Los ist nicht erwünscht.
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, die Zahl der Mitarbeitenden im Bereich "Errichtung von Photovoltaik-Anlagen" und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
DIN 182-99 Ziffer 0 (Bauaufsichtliche Zulassung)
Dokumentation der Anlage gemäß DIN EN 6446-1 VDE 0126-23-1 Teil 1 und in Anlehnung an die VDI Richtlinie 6026 Blatt 1
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis veröffentlicht · 77 Tage nach Fristende
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