AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
VE 411 Gebäudeautomation
Stammdaten
- Auftraggeber
- Freie Universität Berlin, Berlin
- Veröffentlicht
- 19.06.2026
- Frist (Submission)
- 22.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45214400 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Freie Universität Berlin plant auf ihrem Universitätsgelände im Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Dahlem, in der Habelschwerdter Alle 43 den Neubau eines dreigeschossigen, nichtunterkellerten Seminar- und Bürogebäudes für die Lehrkräftebildung und das Institut für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg mit den Abmessungen von ca. 34 m x 85 m. Das Gebäude wird nach dem Standard des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB UN 17) mit dem Gütesiegel Silber zertifiziert, wobei materialökologische Anforderungen an die Bauprodukte der Qualitätsstufe 5 bestehen. Art und Umfang der Leistung: Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen der Gebäudeautomation aufgeteilt in 2 Lose: Lieferung und Montage: VE 411 Gebäudeautomation Los 1 DDC-Installation - Physikalische Datenpunkte: 3.442 Stück - Anzahl ISP: 5 Stück - Anzahl Brandschutzklappen mit Rauchauslöseeirichtung: 27 Stück - Anzahl RLT-Anlagen: 31 Stück - Kabelrinnen: von AN ELT - Kabellänge: 19.100 m - Wartung und Störungsbeseitigung VE 411 Gebäudeautonation Los 2 GLT-Installation - Physikalische Datenpunkte: 3.442 Stück
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.03.2027
- Ende
- 04.05.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 22.07.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.