AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.06.2026 20:09 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-426600-2026/

Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von GPU-Servern (NVIDIA DGX- und HGX-Systeme) und NVIDIA InfiniBand-Technologie

Notice-ID: ted-426600-2026 · Procedure-ID: 1ca9ebdd-2444-4fda-8175-d6029c700b13

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Stammdaten

Auftraggeber
Universität Heidelberg, Heidelberg
Veröffentlicht
19.06.2026
Frist (Submission)
20.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48820000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rahmen-Höchstwert
13.235.294 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur vereinfachten Beschaffung von Komponenten aus einer definierten Produktliste. Der Beschaffungsumfang gliedert sich in folgende Lose: - Los 1: GPU-Server (DGX-Systeme und Zubehör) - Los 2: GPU-Server (HGX-Systeme und Zubehör) - Los 3: InfiniBand-Switche und Zubehör Die Lose werden im weiteren Verlauf dieses Dokuments näher erläutert. Die Vergabe erfolgt losweise. Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind die Universität Heidelberg einschließlich aller Einrichtungen, Institute, Fakultäten und sonstigen Organisationseinheiten, die Medizinische Fakultät Heidelberg, die Medizinische Fakultät Mannheim sowie das Universitätsklinikum Heidelberg. Universität Heidelberg Grabengasse 1 69117 Heidelberg Deutschland Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg Theodor-Kutzer-Ufer 1-3 68167 Mannheim Medizinische Fakultät Heidelberg Im Neuenheimer Feld 672 69120 Heidelberg Deutschland Universitätsklinikum Heidelberg Im Neuenheimer Feld 672 69120 Heidelberg Die vorgenannten Stellen sind berechtigt, Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu erteilen. Eine Verpflichtung zum Abruf besteht nicht. Basierend auf den Erfahrungen der vergangenen Jahre sowie den aktuellen Planungen wird für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren derzeit folgendes Auftragsvolumen geschätzt: - Geschätztes Auftragsvolumen Los 1: 5.000.000 EUR brutto (4.201.681 EUR netto) - Geschätztes Auftragsvolumen Los 2: 5.000.000 EUR brutto (4.201.681 EUR netto) - Geschätztes Auftragsvolumen Los 3: 500.000 EUR brutto (420.168 EUR netto) Die angegebenen Auftragswerte je Los beruhen auf einer bestmöglichen Schätzung des derzeit absehbaren Bedarfs während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Eine belastbare Prognose der tatsächlichen Abrufe ist aufgrund der dynamischen technischen Entwicklung, der erheblichen Preis- und Verfügbarkeitsschwankungen im Bereich GPU-Server und InfiniBand-Komponenten, der Entwicklung zukünftiger Bedarfe sowie der verfügbaren Haushaltsmittel nur eingeschränkt möglich. Die tatsächliche Inanspruchnahme der Rahmenvereinbarung kann daher erheblich von den angegebenen Schätzwerten abweichen. Die angegebenen Auftragswerte begründen keine Mindestabnahmemengen, Mindestumsätze oder sonstigen Abrufverpflichtungen des Auftraggebers oder der Bezugsberechtigten. Maßgeblich für die maximale Inanspruchnahme der Rahmenvereinbarung ist ausschließlich der je Los festgelegte Höchstwert. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung des geschätzten Auftragswertes oder des Höchstwertes besteht nicht.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
1 Jahr
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
41 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).