AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.06.2026 17:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-426799-2026/

Technische Beratungsleistungen - Los1

Notice-ID: ted-426799-2026 · Procedure-ID: 0183f543-84d5-44eb-b2c6-5acb48a29aac

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Veröffentlicht
22.06.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
15.000.000 €
Rechtsgrundlage
Verteidigung & Sicherheit

Beschreibung

Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) hat auf Grundlage des BDBOS-Gesetzes die Aufgabe, den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Digitalfunk BOS) aufzubauen, zu betreiben und dessen Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Zur Unterstützung des Betriebes, der Konzeption und der Absicherung werden drei Rahmenvereinbarungen über technische Beratungsleistungen (Dienstleistungen) in drei (Fach-)Losen ausgeschrieben. Los 1: Unterstützung bei der Betriebsaufsicht in Kommunikationsnetzen des Bundes sowie bei der Aufsicht über das Facility- und Störungsmanagement. Los 2: Unterstützung bei Konzeptionsleistungen in Bezug auf das KTN-Bund Los 3: Informationssicherheit und Notfallmanagement Im vorliegenden Verfahren werden die Leistungen für Los 1 ausgeschrieben. Es besteht keine Zuschlagslimitierung.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
IABG mbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).