AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.06.2026 01:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-427025-2026/

Lieferung von Holzschwellen für den Straßenbahnbetrieb

Notice-ID: ted-427025-2026 · Procedure-ID: 7ca2bbbe-169d-41d0-8565-e56ddbe8767e

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Stammdaten

Auftraggeber
Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG
Veröffentlicht
22.06.2026
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
34947000 — Transportmittel
Branche
Verkehr & Logistik

Beschreibung

Für eine Instandhaltungsmaßnahme der Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH und Co. KG werden folgende Holzschwellen bis spätestens zum 06.07.2026 benötigt: 1. Menge: 227 Stück Neue Eichen-Gleisschwellen 16cm x 26cm 260cm , imprägniert mit Tansote, beidseitig gesichert, mit Längennägel versehen, nicht gebohrt . Anlieferung bauseitig unabgeladen. Anlieferung der Holzschwellen erfolgt nach Magdeburg auf offenen LKW und voller Stückzahl (Auslastung Fracht). Lieferung bis spätestens 06.07.2026 2. Menge: 168,2 Meter Neue Eichen-Weichenschwellen 16cm x 26cm stark, imprägniert mit Tansote, beidseitig gesichert, mit Längennägel versehen, nicht gebohrt . Anlieferung bauseitig unabgeladen. Anlieferung der Holzschwellen erfolgt nach Magdeburg auf offenen LKW und voller Stückzahl (Auslastung Fracht). Lieferung bis spätestens 06.07.2026 Benötigte Länge und Stückzahl: 2,20m 3 Stk; 2,30m 1 Stk.; 2,40m 3 Stk.; 2,50m 4 Stk.; 2,60m 13 Stk.; 2,70m 4 Stk.; 2,80m 6 Stk.; 2,90m 4 Stk.; 3,00m 2 Stk.; 3,10m 2 Stk.; 3,20m 4 Stk.; 3,30m 1 Stk.; 3,40m 1 Stk.; 3,50m 4 Stk.; 3,70m 2 Stk.; 3,80m 2 Stk.; 3,90m 2 Stk.; 4,00m 1 Stk.; 4,10m 1 Stk.; 4,20m 1 Stk.; 4,30m 1 Stk.; 4,40m 2 Stk.; 4,50m 2 Stk..

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
22.06.2026
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 02.07.2026
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).