AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag (Zeitvertrag 2026-2028) Heizanlagen /2
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises 12.4 Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle, Wetzlar
- Veröffentlicht
- 19.06.2026
- Frist (Submission)
- 22.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45331100 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Das Los 1 umfasst Heizanlagenarbeiten nach näherer Maßgabe des Leistungsverzeichnisses innerhalb des Bezirkes Wetzlar Nordkreis. Im Bedarfsfall (z.B. besonderer Termindruck oder ähnliches) sind auch Einzelaufträge in den anderen Regionalbezirken des Lahn-Dill-Kreises auszuführen. Weiterhin können während der Vertragslaufzeit einzelne Liegenschaften hinzukommen oder wegfallen. Es besteht daher für den einzelnen Auftragnehmer kein Anspruch auf sämtliche Einzelaufträge seiner Gewerke innerhalb des Regionalbezirkes. Näheres siehe Vergabeunterlagen. — Das Los 2 umfasst Heizanlagenarbeiten nach näherer Maßgabe des Leistungsverzeichnisses innerhalb des Bezirkes Wetzlar Südkreis. Im Bedarfsfall (z.B. besonderer Termindruck oder ähnliches) sind auch Einzelaufträge in den anderen Regionalbezirken des Lahn-Dill-Kreises auszuführen. Weiterhin können während der Vertragslaufzeit einzelne Liegenschaften hinzukommen oder wegfallen. Es besteht daher für den einzelnen Auftragnehmer kein Anspruch auf sämtliche Einzelaufträge seiner Gewerke innerhalb des Regionalbezirkes. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.09.2026
- Ende
- 14.05.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 58 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 22.07.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.