AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19ecf767499-2a6341b40713759c) · Abgerufen am 20.09.2026 09:26 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-428115-2026/

BAB 10 (VKE 1211), BAB 24 (VKE 1221), Projektanalyse Soll-Ist-Zustand/Bilanzierung und Unterstützung Planänderung (Deckblattverfahren)

Notice-ID: ted-428115-2026 · Procedure-ID: 01cb2c66-7787-40fe-bd65-2cae653b1b11

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Stammdaten

Auftraggeber
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Berlin
Veröffentlicht
19.06.2026
Frist (Submission)
21.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Bundesrepublik Deutschland -Bundesstraßenverwaltung- vertreten durch das Land Brandenburg, endvertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plante den 6-streifigen Ausbaus der BAB 10 von östlich der AS Oberkrämer bis westlich AD Schwanebeck (seit 16.11.2013 AD Barnim). Der Planfeststellungsbeschluss trägt die Nummer bzw. das Aktenzeichen 40.1.7171/10.32). Gleiches gilt für den 6-streifigen Ausbau der BAB 24 nördlich AS Neuruppin bis Ende der BAB 24 und der BAB 10 AD Havelland bis östlich der AS Oberkrämer mit Umbau des AD Havelland, der AS Neuruppin, Neuruppin Süd, Fehrbellin, Kremmen und Oberkrämer, der Rastanlagen "Ruppiner See" und "Am Rhinluch" sowie der Parkplatz/WC-Anlagen "Ziethener Luch" und "Krämerforst"). Der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss (Plafe-Nr.: Az.: 40.10 7171/24.2 vom 15.07.2011) wurde, wie ebenfalls der oben genannte Beschluss, durch das Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburgs erlassen. Im Rahmen der beiden bestehenden Verkehrseinheiten und den damit festgesetzten naturschutzfachlichen Auflagen und Maßnahmen, ist der Umsetzungsstand in Teilen unübersichtlich. Die Maßnahmen wurden zum Teil vollständig, teilweise oder bislang nicht umgesetzt. Ebenfalls ist festgestellt worden, dass es Maßnahmen gibt, die nicht umsetzbar sind und daher ein Planänderungsverfahren erfolgen muss. Das Ziel der Vergabe ist die fachliche Unterstützung durch ein geeignetes Planungsbüro mit umweltfachlicher Expertise, um Transparenz über den Ist-Zustand herzustellen und eine tragfähige Grundlage für die Planänderungen zu schaffen. Diese Bilanzierung dient als Grundlage. Zudem soll die fachliche Vorbereitung der Planänderungsunterlagen und die Unterstützung im Planänderungsprozess durch ein Deckblattverfahren vergeben werden. Allgemein umfasst dies die Beschreibung von Anlass, Begründung, Umfang und Auswirkungen der Planänderung in einem gesonderten Erläuterungsbericht einschließlich der erforderlichen Änderungs- / Deckblattunterlagen zu den planfestgestellten Unterlagen. Die aufgeführten Ziele / Tätigkeitsbereiche gelten für beide Verkehrseinheiten. Allgemein umfassen die zu vergebenden Leistungen die Aufbereitung, Sichtung und somit Gegenüberstellung des Soll- und Ist-Zustands / Bilanzierung der planfestgestellten naturschutzfachlichen Maßnahmen. Zudem gehört zu den Leistungen die Beschreibung von Anlass, Begründung, Umfang und Auswirkungen, die daraus resultierenden Planänderung in einem gesonderten Erläuterungsbericht einschließlich der erforderlichen Änderungs-/ Deckblattunterlagen zu den planfestgestellten Unterlagen.

Vertragslaufzeit

Periode
13 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Die Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).