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Berufshaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung
Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 3.000.000,00 ist im Auftragsfall erforderlich. Der Bewerber hat zwei Optionen seine Eignung in diesem Bereich nachzuweisen:
Option 1:
Der Bieter hat bereits eine Versicherung mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen. Der Nachweis erfolgt durch Upload einer entsprechenden Versicherungsbestätigung.
Option 2:
Der Bieter hat bisher noch keine Versicherung mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen. Er verpflichtet sich jedoch, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages eine Versicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie eine entsprechende Bescheinigung unaufgefordert zu, Beginn der Vertragslaufzeit vorzulegen. Als Sicherheit weist der Bieter, soweit möglich, mit einer Absichtserklärung seines Versicherers nach, dass dieser ihn mit der geforderten Versicherung und Deckungssumme (im Falle des Zuschlages) ausstatten wird. Die Absichtserklärung wird hochgeladen.
Hinweis zur Konsortialbildung:
Bei einer Bewerbergemeinschaft/einem Konsortium muss jeweils mind. eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/des Konsortiums die jeweils geforderten Versicherungsanforderungen erfüllen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben zum Bewerber / zum Mitglied der Bewerbergemeinschaft / des Konsortiums
(vom Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft / des Konsortiums
auszufüllen)
Hinweis zur Konsortialbildung:
Eine Unterzeichnung des Formblatts ist lediglich erforderlich, wenn es sich bei dem Bewerber um eine Bewerbergemeinschaft/ein Konsortium handelt.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Bildung einer Bewerbergemeinschaft/eines Konsortiums
Im Falle einer Konsortialbildung ist der Konsortialführer als Kontaktstelle für den Auftraggeber und als Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Auch nach evtl. Auftragsvergabe wird nur der einmal benannte Konsortialführer als Kontaktstelle und Vertreter des Konsortiums akzeptiert. Ein Wechsel des Konsortialführers wird nicht akzeptiert. Im Falle, dass sich verschiedene Bieter zu einem Konsortium zusammenschließen, wird seitens des Auftraggebers nur eine gesamtschuldnerische Haftung des Konsortiums akzeptiert. Es ist eine gemeinsame Erklärung aller Konsortialmitglieder abzugeben, aus der hervorgeht, dass alle Mitglieder des Konsortiums als Gesamtschuldner haften. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formblatt.
Wird beabsichtigt als Bewerbergemeinschaft/Konsortium anzubieten?
Wenn ja: Bitte laden Sie das entsprechende Formblatt zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft/eines Konsortiums hoch.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung Russland-Sanktionspaket
1. Der Bieter ist mit der Verordnung EU/833/2014 und geändert durch EU/2022/576 vertraut. Diese Verordnung verhängt unter anderem Sanktionen gegen Russland, russische Unternehmen, russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen und aus Russland stammende Produkte und Materialien.
2. Der Bieter gehört nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen, die mit Russland verbunden sind im Sinne von Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung EU/2014/833 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung EU/2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren:
Der Bieter ist kein(e) russische(r) Staatsangehörige(r) oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung;
Nicht mehr als 50 % der Eigentumsrechte/Anteilen des Bieters befinden sich direkt oder indirekt im Besitz eines russischen Staatsangehörigen oder einer in Russland niedergelassenen natürlichen oder juristischen Person oder eines Unternehmens auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft;
Der Bieter handelt nicht im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen.
Die Personen oder Unternehmen die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen beteiligt sind und auf deren Leistungserbringung mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in dieser Erklärung genannten Personenkreis oder stehen in einem Bezug zu Russland im Sinne dieser Erklärung. 4. Der Bieter bestätigt und stellt sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen eingesetzt werden, auf deren Leistungserbringung mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht dem Personen/ Unternehmenskreis gemäß Nr. 3 dieser Erklärung zuzuordnen sind.
3. Der Bieter stimmt zu, dass, wenn sich (zu einem späteren Zeitpunkt) herausstellt, dass unrichtige und/oder unvollständige Angaben gemacht wurden, der Bieter von der weiteren Teilnahme am Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen und/oder eine (möglicherweise) bereits aus diesem Grund geschlossene Vereinbarung ohne finanzielle Folgen für TenneT aufgehoben bzw. aufgelöst werden kann.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung zu Subunternehmern
Erklärung bzw. Auflistung der aus Sicht des Bewerbers vorhandenen Hauptleistungen bei denen beabsichtigt wird, Subunternehmer einzusetzen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Für den Fall, dass der Bewerber/Bieter die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers in Anspruch nimmt (z. B. Konzernunternehmen), ist nachzuweisen, dass der andere Wirtschaftsteilnehmer im Auftragsfall entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch haften wird. Durch den Dritten sind dabei die entsprechenden in der EU-Bekanntmachung geforderten Mindestkriterien in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu erfüllen.
Darüber hinaus sind durch den Dritten die Anforderungen in Bezug auf die Befähigung zur Berufsausübung zu erfüllen und nachzuweisen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinweis des Auftraggebers: An dem Auftrag interessierte Wirtschaftsteilnehmer haben sich zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu erklären. Es sind folgende vergaberechtliche Ausschussregelungen zu beachten:
- § 123 GWB
- § 124 GWB
☐ keiner der in den vorstehend genannten Regelungen enthaltenen Ausschlussgründe trifft auf mich / auf uns zu;
☐ insbesondere wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt. Ebenfalls wurde kein entsprechender Antrag mangels Masse abgelehnt. Weiterhin liegt keine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans (§ 258 InsO) vor;
☐ Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.
Vorliegende Ausschlüssgründe
Folgende in den §§ 123, 124 GWB enthaltenen Ausschlussgründe treffen auf uns zu:
(Diese Frage muss lediglich bei vorliegenden Ausschlussgründen beantwortet werden.)
Erklärung zu Maßnahmen der Selbstreinigung und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit
Ich habe / Wir haben Maßnahmen zur Selbstreinigung oder zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit gemäß § 125 GWB ergriffen. Zu weiteren Einzelheiten beziehen wir uns auf das mit hochzuladende Dokument, in dem wir die entsprechenden Hintergründe erklären.
(Diese Frage muss lediglich beantwortet werden, wenn entsprechende Ausschlussgründe vorliegen und Maßnahmen zur Selbstreinigung durchgeführt wurden.)
Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen bei Verstoß gegen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Ich habe / Wir haben Selbstreinigungsmaßnahmen vorgenommen. Wir beziehen uns auf das mit hochzuladende Dokument, in dem wir die entsprechenden Hintergründe erklären. Konkret weisen wir nach, dass den Verpflichtungen dadurch nachgekommen wurde, dass die säumigen Zahlungen vorgenommen worden sind oder wir uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet haben.
(Diese Frage muss lediglich beantwortet werden, wenn entsprechende Ausschlussgründe vorliegen und Maßnahmen zur Selbstreinigung durchgeführt wurden.)
Erklärung zum Nichtvorliegen von Geldbußen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG
Mit der Markierung der verschiedenen Aussagen bestätigen Sie, dass keine entsprechenden Verstöße oder Geldbußen vorliegen.
Ich erkläre / Wir erklären, dass
☐ Ich/Wir wurde/n nicht rechtskräftig wegen eines Verstoßes gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße von 175.000 € oder mehr belegt.
☐ Ich/Wir wurde/n nicht in einem Fall des § 24 Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von 1.500.000 € oder mehr belegt.
☐ Ich/Wir wurde/n nicht in einem Fall des § 24 Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit § 24 Abs. 2
S. 1 Nr. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von 2.000.000 € oder mehr belegt.
☐ Ich/Wir wurde/n nicht in einem Fall des § 24 Abs. 3 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes belegt
Vorliegende Geldbußen
Folgende Geldbußen wurden rechtskräftig gegen uns festgestellt.
(Diese Frage muss lediglich bei vorliegenden Verstößen beantwortet werden.)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Unternehmensorganisation
Bitte laden Sie eine Darstellung der Unternehmensorganisation mit den relevanten Eckpunkten Ihres Unternehmens hoch. Folgende Informationen sollten dabei mindestens enthalten sein:
Anzahl Mitarbeiter
relevante Produktionsstätten und Verwaltungsstandorte
Unternehmensorganigramm (Sparten, Verbundene Unternehmen, relevante Abteilungen etc.)
Nähere Bezeichnung des internen Engineerings einschließlich Größe / Anzahl Mitarbeiter
Die Organisation muss durch folgende Eigenschaften gekennzeichnet sein:
Engineering mit mindestens 3 Mitarbeitern
Hinweis zur Konsortialbildung:
Bei einer Bewerbergemeinschaft bezieht sich diese Darstellung nicht auf jedes einzelne Unternehmen, sondern auf die Organisation innerhalb des entsprechenden Konsortiums.
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Gesamtjahresumsatz
Umsatz
Der Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch den Nachweis der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre zu erbringen. Dabei ist insbesondere der Nachweis zu erbringen, dass der Jahresumsatz jeweils mindestens EUR 10.000.000 betrug. Alternativ kann ein einschlägiger Umsatz von jährlich mindestens EUR 5.000.000 im Durchschnitt den letzten 3 Geschäftsjahre nachgewiesen werden, wenn der Umsatz aus Leistungen stammt, die mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen sind beispielsweise, aber nicht abschließend, die Herstellung und Lieferung von Emergency Restoration Systems oder Freileitungsprovisorien zum Einsatz in der Hochspannungsinfrastruktur. Die vorgenannten Umsätze sind im Fall einer Konsortialbildung auf die kumulierten Umsätze der Konsortialpartner bezogen, wobei für jeden einzelnen Bieter oder Konsortialpartner im Fall einer Konzerneinbindung der Gesamtumsatz des Konzerns unter der Voraussetzung gilt, dass der Bieter oder Konsortialpartner sich zu 100% im Eigentum der Konzernobergesellschaft befindet.
Die Nachweise für die genannten Umsätze sind mit entsprechenden Dokumenten (Bspw. Jahresabschlüssen) zu erbringen.