AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.06.2026 11:26 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-429018-2025/

Jahresleistungsverzeichnis VK 2026

Notice-ID: ted-429018-2025 · Procedure-ID: e9e880f8-3d67-4a06-8c71-b45c1183d18f

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Stammdaten

Auftraggeber
Energienetze Offenbach GmbH, Offenbach am Main
Veröffentlicht
01.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
3.600.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Vergabe der Tiefbauleistungen und der elektrotechnischen Installationsleistungen der Gruppe Verkehrsanlagen und Kommunikationstechnik an ein externes Dienstleistungsunternehmen

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Los 1 - Tiefbau

Geschätzter Wert
500.000 €

Los 2 — Los 2 - Montageleistungen im Bereich der Straßenbeleuchtung/Verkehrssignalanlagen

Geschätzter Wert
300.000 €

Los 3 — Los 3 - Montageleistungen im Bereich des Kommunikationskabelnetzes inkl. Bereitschaftsleistungen

Geschätzter Wert
keine Angabe

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).