Bietergemeinschaft
Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert. Erst nach der Bewerbung gebildete Bewerbergemeinschaften sind ausgeschlossen.
Stadt Oberhausen · Oberhausen · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Kostenlos beobachten →Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber, die diese Kriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmenden am Wettbewerbsverfahren, wird die Ausloberin gem. § 75 Abs. 6 VgV die Teilnehmenden per Losentscheid ermitteln. Zum Bewerbungsverfahren zugelassen werden grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber, gegen die keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) und § 124 GWB (Fakultative Ausschlussgründe) bestehen. Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert. Erst nach der Bewerbung gebildete Bewerbergemeinschaften sind ausgeschlossen. Fachberatungen dürfen im Laufe des Verfahrens eingeholt werden und müssen bei der Bewerbung noch nicht aufgeführt werden. Die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb ist bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin über das Bietertool des Vergabemarktplatzes einzureichen. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbung hat zwingend unter Verwendung des von der Vergabeplattform abrufbaren Bewerbungsformulars nebst den ergänzenden Erklärungen und Nachweisen zu erfolgen. Die Bewerbung muss aus den ausgefüllten Formblättern und den entsprechenden Nachweisen bestehen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft hat ungeachtet der rechtlichen Zusammensetzung jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft jeweils ein getrenntes Formblatt auszufüllen und mit den entsprechenden Nachweisen einzureichen. Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gilt das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel müssen nicht ausgefüllt werden. Die geforderten Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in einer beglaubigten Übersetzung beizufügen. Die ausschreibende Stelle behält sich das Recht vor, Nachweise oder Erklärungen nachzuford
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Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Es handelt sich um einen nichtoffenen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 und VgV 2016 zur Umgestaltung des Osterfelder Zentrums.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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„Mitglieder der Jury Fachpreisgericht: Matthias Förder, Landschaftsarchitekt, Essen Peter Köster, Landschaftsarchitekt, Hamburg Hiltrud Maria Lintel, Landschaftsarchitektin, Düsseldorf Prof. Kathrin Volk, Landschaftsarchitektin, Detmold Prof. Burkhard Wegener, Landschaftsarchitekt, Köln Sachpreisgericht: Dr. Thomas Palotz, Dezernent für Stadtplanung, Bauen, Mobilität und Umwelt der Stadt Oberhausen Benedikt Domberger, Bezirksbürgermeister Dr. Jörg Schröer-Tebbe, Vorsitzender des Stadtplanungs- und Umweltausschusses der Stadt Oberhausen Manuela Krey, Werbegemeinschaft Osterfeld Stellvertretendes Fachpreisgericht: Klaus Bierbaum, Landschaftsarchitekt, Ingelheim am Rhein Lysann Schmidt-Blaahs, Landschaftsarchitektin, Wismar Stellvertretendes Sachpreisgericht: Christoph Hülsebusch, Bereichsleitung Stadtplanung Stadt Oberhausen Nicole Kopp-Czech, Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Frank Bandel, Stellvertretender Vorsitzender des Stadtplanungs- und Umweltausschusses der Stadt Oberhausen Insgesamt steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von 82.000 EUR (inkl. MwSt.) zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme wird als Preisgeld ausgelobt. Folgende Aufteilung ist vorgesehen: 1. Preis 32.800 EUR brutto 2. Preis 24.600 EUR brutto 3. Preis 16.400 EUR brutto Anerkennung 8.200 EUR brutto Die Preise und die Anerkennung werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen gegenüber dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen.“
15–15 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Art: Organisation und Preis Beschreibung: Lösungskompetenz, Prozessqualität, Projektteam, Angebotspreis
Wettbewerbsergebnis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten: Beschreibung: - Name und Kontaktdaten des Bewerbers/der Bewerberin (Büroname) mit Benennung der bevollmächtigten Vertretung; - im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft: Art der Bewerbergemeinschaft, Name und Kontaktdaten der Bewerber/der Bewerberinnen, des Vertreters/der Vertreterin der Bewerbergemeinschaft mit Benennung der bevollmächtigten Vertretung; - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB; - Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV; - Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Dritten nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB; - Bestätigung mittels Bescheinigung eines Versicherers, dass der Bewerber/die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung verfügt. Bei nicht ausreichender Deckssumme: Bestätigung eines Versicherers, dass im Auftragsfall die Versicherung an die geforderte Deckungssumme angepasst wird. Anforderung bei Bewerbung als Landschaftsarchitekturbüro: Personenschäden 2 Millionen EUR und Sach- und Vermögensschäden 0,6 Millionen EUR. Bei Bewerbung als Bewerbergemeinschaft: Anforderungen wie Landschaftsarchitekturbüro, weiteres Mitglied der Bewerbergemeinschaft Bestätigung mittels Bescheinigung eines Versicherers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, ohne Anforderungen an die Versicherungshöhe; - für die Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt" (Kammernachweis); - Eigenerklärung bzgl. EU-Sanktionspaket; - Erklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher; - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher
Bezeichnung: Referenz Es ist mindestens eine Referenz einer öffentlich zugänglichen Freianlage mit Aufenthaltsqualität im Stadt- bzw. Ortsbereich einzureichen. Die Referenz muss in den letzten 10 Jahren (06.2016 bis 06.2026) geplant worden sein. Mindestens die Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 der HOAI müssen im eigenen Büro erbracht beziehungsweise begonnen worden sein oder per Eignungsleihe nachgewiesen werden. Die Bauwerkskosten (Kostengruppe 500) müssen mindestens 300.000 EUR brutto betragen haben. Die genannte/n Referenz/en soll/en zusätzlich in Form von Referenzblättern für jede genannte Referenz auf maximal einer Seite DIN A4 dargestellt werden.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägigen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Teilnahmeberechtigt sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), Großbritannien und der Schweiz ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt" berechtigt sind. Dies ist in Form eines Kammernachweises zu erbringen. Für die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, Großbritannien und die Schweiz sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65) aufgeführt. (§ 44 Abs. 1 VgV) Juristische Personen haben eine bevollmächtigte Vertretung zu benennen, die für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Die bevollmächtigte Vertretung sowie die Verfasserinnen/Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Wer am Tag der Bekanntmachung bei einem Teilnehmenden angestellt ist oder in einer anderen Form als Mitarbeiterin/Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Jedes Bewerbungsmitglied darf sich nur einmal bewerben und muss entsprechend der geforderten Zulassungskriterien teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für die Beteiligung von freien Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen. Für den Teilnahmeantrag ist zwingend der Bewerbungsbogen zu verwenden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. Antragstellerinnen/Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt haben; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin über die beabsichtigte Vergabe (gem. § 134 Abs. 1 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen beantragt werden. Bei der Übermittlung der Mitteilung auf elektronischen Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert. Erst nach der Bewerbung gebildete Bewerbergemeinschaften sind ausgeschlossen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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