AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Erweiterung Johannes-Helm-Schule mit 2-fach Turnhalle - Ausstattung Schulmöbel und Tafelanlagen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Schwabach, Schwabach
- Veröffentlicht
- 16.07.2024
- Frist (Submission)
- 16.08.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 39160000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
- Branche
- Bildung & Forschung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
- Klassenzimmerstuhl Freischwinger, Gestell Rundstahlrohr, Sitzschale Polypropylen, Farbe Petrol, 672 Stück; - Schülertisch 50x70cm, Gestell Stahlrohr Mittelsäule, silberfarben, Tischplatte melaminharzbeschichtete Spannplatte, weißgrau, 672 Stück - Lehrerstuhl, Alukreuzfuß, Höhenverstellbar, Sitzschale Polypropylen, Farbe Petrol, weiche Rollen, 30 Stück; - Lehrertisch 150x65cm, Vierbein-Rundstahlrohrgestell, silberfarben, Tischplatte melaminharzbeschichtete Spannplatte, weißgrau, beidseitig Unterschrank, 1x Schubfächer, 1x Tür, 30 Stück; - Sitzpolsterelement, freiform, gepolstert, Bezugfarbe petrol- und hellblau, mit Eichenholzbeinen, natur, 12 Stück; - Sitzhocker, eckig oder rund, gepolstert, Bezugfarbe petrol- und hellblau, 8 Stück; - Sitzhocker, bogenförmig, gepolstert, Bezugfarbe petrol- und hellblau, 20 Stück; - Rollbare Regale, bogenförmig und gerade, Farbe: weißgrau, 55 Stück; - Schülerspinde, Metall, 2 Farbtöne nach NCS-Farbkarte, Breit 30cm, zwei übereinander, 200 Stück. — - Liefern und Montieren von Tafelanlagen, Doppelpylontafel Breite 4m, Schreibfläche grün, für Kreide, 31 Stück; - Liefern und Montieren von Schreibgeräteset 6-tlg. Für Tafelanlage, 31 Stück; - Liefern und Montieren von Medienschienen und je 2 flexiblen Boards – beschreibbar, 10 Stück
Lose
2 Lose.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 20.01.2025
- Ende
- 01.02.2025
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 63 DAYS
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 16.08.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Nordbayern, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.